Rapperswil-Jona
Vollgeschosse in Rapperswil-Jona
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Rapperswil-Jona in 20 von 27 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 8 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| DK2 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| IE C | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| IE FR | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| IE R | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K3 A | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K3 B | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K4 A | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K4 B | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K5 A | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| K5 B | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| L | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| UeG | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| W2a | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| W2b | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| W2c | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| W3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| W4 | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| WG2 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| WG3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
| WG4 | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 |
Extrahiert aus der BZO Rapperswil-Jona (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 8 im Wortlaut, Seite 5
Art. 8 Regelbauvorschriften 1 Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften: 2 AZ max., VG max., GH max., FH max., GL max. Zone AZ max. VG max. GH max. FH max. GL max. Wohnzone W2a 0.2 2 6.5 m 10.5 m 30.0 m Wohnzone W2b 0.4 2 7.0 m 11.0 m 30.0 m Wohnzone W2c 0.5 2 8.0 m 12.0 m 30.0 m Wohnzone W3 0.7 3 10.5 m 14.5 m 40.0 m Wohnzone W4 0.9 4 13.5 m 17.5 m 50.0 m Wohn- Gewerbezone WG2 0.51) / 0.62) 2 8.0 m 12.0 m 35.0 m Wohn- Gewerbezone WG3 0.73) / 0.84) 3 11.0 m 15.0 m 40.0 m Wohn- Gewerbezone WG4 0.95) / 1.06) 4 14.0 m 18.0 m 50.0 m Gewerbe- Industriezone A --- --- 7.5 m 7.5 m --- Gewerbe- Industriezone B --- --- 12.0 m 16.0 m --- Industriezone --- --- 20 m 23.5 m --- Kernzone Altstadt --- gem. ASV gem. ASV gem. ASV --- Dorfkernzone DK2 --- 2 6.5 m 11.0 m 20.0 m 1) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 2) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 3) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 4) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 5) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 6) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 5 7.1-1 Zone AZ max. VG max. GH max. FH max. GL max. Kernzone K3 A --- 3 11.0 m 15.0 m 40.0 m Kernzone K3 B 0.67) / 0.88) 3 11.0 m 15.0 m 40.0 m Kernzone K4 A 1.09) / 1.210) 4 14.0 m 18.0 m 60.0 m Kernzone K4 B 1.211) / 1.412) 4 16.0 m 16.0 m --- Kernzone K5 A 1.413) / 1.614) 5 17.0 m 21.0 m ---15) Kernzone K5 B --- 5 17.0 m 21.0 m ---16) Zone für öffentliche Bauten und An- lagen OE --- --- --- --- --- Grünzone G --- --- --- --- --- Landwirtschaftszone L --- 217) 7.5 m18) 11.5 m19) 35.0 m20) Übriges Gemeindegebiet UeG --- 221) 7.5 m22) 11.5 m23) 35.0 m24) Intensiverholungszone Camping IE C --- 1 4.0 m 5.5 m 20.0 m Intensiverholungszone Sportanlagen IE SA --- --- 12.0 m 16.0 m --- 7) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 8) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 9) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 10)Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 11)Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 12)Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 13)Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 14)Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenut- zung entsprechen. 15)Über dem 2. Vollgeschoss max. Gebäudetiefe 16.0 m. 16)Über dem 2. Vollgeschoss max. Gebäudetiefe 16.0 m. 17)Gilt nur für Wohnbauten. 18)Gilt nur für Wohnbauten. 19)Gilt nur für Wohnbauten. 20)Gilt nur für Wohnbauten. 21)Gilt nur für Wohnbauten. 22)Gilt nur für Wohnbauten. 23)Gilt nur für Wohnbauten. 24)Gilt nur für Wohnbauten. 6 7.1-1 Zone AZ max. VG max. GH max. FH max. GL max. Intensiverholungszone Kinderzoo IE K --- --- --- --- --- Intensiverholungszone Reitsport IE R --- 2 7.5 m 11.5 m 35.0 m Intensiverholungszone Freizeit IE FR --- 2 7.5 m 11.5 m 35.0 m 3 Grenzabststände, MLZ, ES: Zone Grenzabstand klein Grenzabstand gross25) MLZ ES Wohnzone W2a 7.5 m 15.0 m ja II Wohnzone W2b 5.0 m 7.5 m ja II Wohnzone W2c 5.0 m 7.5 m ja II Wohnzone W3 5.0 m 7.5 m ja II Wohnzone W4 5.0 m 7.5 m ja II Wohn- Gewerbezone WG2 5.0 m 7.5 m26) ja III Wohn- Gewerbezone WG3 5.0 m 7.5 m27) ja III Wohn- Gewerbezone WG4 5.0 m 7.5 m28) ja III Gewerbe- Industriezone A 5.0 m29) 10.0 m30) nein III Gewerbe- Industriezone B 5.0 m31) 10.0 m32) nein III 25)Der grosse Grenzabstand ist auf der am meisten gegen Süden orientierten Haupt- wohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechen Fassaden gestattet werden. 26)Sofern das Erdgeschoss dauernd gewerblich genutzt wird, gilt nur der kleine Grenz- abstand. Für Wohnnutzungen gilt – unabhängig der Nutzung im EG – der reglemen- tarische Grenzabstand. 27)Sofern das Erdgeschoss dauernd gewerblich genutzt wird, gilt nur der kleine Grenz- abstand. Für Wohnnutzungen gilt – unabhängig der Nutzung im EG – der reglemen- tarische Grenzabstand. 28)Sofern das Erdgeschoss dauernd gewerblich genutzt wird, gilt nur der kleine Grenz- abstand. Für Wohnnutzungen gilt – unabhängig der Nutzung im EG – der reglemen- tarische Grenzabstand. 29)Für Gebäude auf dem gleichen Grundstück beträgt der Gebäudeabstand mind. 6 m. Erweiterte Sicherheitsabstände nach Art. 10 USG und Feuerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten. 30)Der grosse Grenzabstand kommt nur gegenüber Wohn- und Wohn-Gewerbezonen für Bauten mit einer Gebäudehöhe von über 6.0 m allseitig zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der kleine Grenzabstand. 31)Für Gebäude auf dem gleichen Grundstück beträgt der Gebäudeabstand mind. 6 m. Erweiterte Sicherheitsabstände nach Art. 10 USG und Feuerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten. 7 7.1-1 Zone Grenzabstand klein Grenzabstand gross) MLZ ES Industriezone 5.0 m33) 10.0 m34) nein IV Kernzone Altstadt gem. ASV gem. ASV nein III Dorfkernzone DK2 3.0 m 3.0 m nein III Kernzone K3 A 3.0 m 3.0 m nein III Kernzone K3 B 5.0 m 5.0 m nein III Kernzone K4 A 5.0 m 5.0 m nein III Kernzone K4 B 5.0 m 5.0 m nein III Kernzone K5 A 5.0 m 5.0 m nein III Kernzone K5 B 5.0 m35) 5.0 m36) nein III Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE 5.0 m 5.0 m nein II Grünzone G 3.0 m 3.0 m nein Landwirtschaftszone L 5.0 m 5.0 m nein III Übriges Gemeindegebiet UeG 5.0 m 5.0 m nein III Intensiverholungszone Camping IE C 3.0 m 3.0 m nein IV Intensiverholungszone Sportanlagen IE SA 5.0 m 5.0 m nein IV Intensiverholungszone Kinderzoo IE K 5.0 m 5.0 m nein IV Intensiverholungszone Reitsport IE R 5.0 m 5.0 m nein IV Intensiverholungszone Freizeit IE FR 5.0 m 5.0 m nein IV 4 Kleiner und grosser Grenzabstand: 32)Der grosse Grenzabstand kommt nur gegenüber Wohn- und Wohn-Gewerbezonen für Bauten mit einer Gebäudehöhe von über 6.0 m allseitig zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der kleine Grenzabstand. 33)Für Gebäude auf dem gleichen Grundstück beträgt der Gebäudeabstand mind. 6 m. Erweiterte Sicherheitsabstände nach Art. 10 USG und Feuerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten. 34)Der grosse Grenzabstand kommt nur gegenüber Wohn- und Wohn-Gewerbezonen für Bauten mit einer Gebäudehöhe von über 6.0 m allseitig zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der kleine Grenzabstand. 35)Es gilt geschlossene Bauweise. 36)Es gilt geschlossene Bauweise. 8 7.1-1
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Rapperswil-Jona?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse, festgelegt in 20 von 27 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Rapperswil-Jona?
Meist in Art. 8 der Bau- und Zonenordnung Rapperswil-Jona, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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