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Art. 20 · Ausfahrten, Vorplätze und Parkfelder

BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 14 · Original-PDF

1Ausfahrten dürfen höchstens 15% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze bzw. Trottoirrand aus wenigstens 2.0 m weitgehend horizontal verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der Vorschrift werden die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) angewendet.

2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.0 m Länge so anzulegen, dass ein Personenwagen abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge (Lieferwagen, LKW etc.) ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern.

3Vorplätze und oberirdische Parkfelder sind mit versickerungsfähigen Belägen zu versehen oder seitlich über die Schulter auf dem eigenen Grundstück zu entwässern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.