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Art. 9 · Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 9 · Original-PDF

1Misst die Gebäudeseite einer mehrgeschossigen oder die Gebäudehöhe von 3.5 m übersteigenden Baute mehr als 15 m, so vergrössert sich der Grenzabstand gegenüber dieser Gebäudeseite um 1/4 der Mehrlänge, jedoch maximal um 5.0 m. Art. 9 Mehrlängenzuschlag Misst die Gebäudeseite einer mehrgeschossigen oder die Gebäudehöhe von 3.5 m übersteigenden Baute mehr als 15.0 m, so vergrössert sich der Grenzabstand gegenüber dieser Gebäudeseite um 1/4 der Mehrlänge, jedoch maximal um 5.0 m. Art. 9 G 52 Siche 75bis Gest 93 Veru erheit taltung unstaltungsver rbot Länge enregel: (2x L 1) + (2x L2) + (2 2x L3) = max. L änge Fläch henregel: (5xF1 ) + (5xF2) + (10 0x F3) = max. H Höhe x Länge

EG Z Art. 9 G 77 A 78 B 87 B 94 R Ausnahmebew Bewilligungspfl Baubewilligung Reklamen willigung licht g emeingebrauc 21 G um SVG 32 Z Gesteigerter G ch Zuständigkeit 95 - 100 B Bestimmungen n zu Reklamen n

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.