Zone W2c · Rapperswil-Jona

St. Gallen · BFS 3340 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone W2c in Rapperswil-Jona (St. Gallen) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rapperswil-Jona, in denen «W2c» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 3

Geschossdefinitionen

1Als Vollgeschoss zählt jedes Stockwerk, das weder als Untergeschoss noch als Dachgeschoss gilt.

2Geschosse, die bis Oberkant fertig Decke gemessen, den Niveaupunkt nicht mehr als 1.5 m überragen und Oberkant Decke des Erdgeschossfussbodens an keiner Stelle mehr als 3.0 m über dem gewachsenen Terrain liegen, gelten als Untergeschosse. 3 7.1-1

3Geschosse gelten als Dachgeschosse, wenn sie auf zwei frei wählbaren Gebäudeseiten von der maximalen Gebäudehöhe aus gemessen in den zweigeschossigen Zonen W2a, W2b und W2c, WG2 und DK2 unter einem Winkel von 45° a.T (alte Teilung), in allen anderen Zonen unter einem Winkel von 60° a.T (alte Teilung), von der Fassade zurückliegen (max. Umhüllung).

4Dachgeschosse dürfen bei Schrägdachkonstruktionen einen Kniestock von max. 1.0 m aufweisen (Oberkant fertig Boden bis Schnittpunkt Innenwand mit Dachuntersicht, innen gemessen).

5Bei Flachdachkonstruktionen darf die Decke des obersten Vollgeschosses max. 1.0 m unterhalb des Schnittpunktes der max. Umhüllung (Oberkant fertig Boden bis Schnittpunkt Fassade mit tatsächlicher Umhüllung) liegen und es ist nur ein Dachgeschoss zulässig.

6Geschlossene Brüstungen, Vordächer des Dachgeschosses und feste Einrichtungen zum Schutz vor Einsicht und Witterung dürfen die Umhüllung nicht überschreiten. Dachaufbauten gemäss Art. 18 Abs. 1 dürfen hingegen die Umhüllung überschreiten. Ebenso dürfen dem Betrieb des Gebäudes dienende technische Bauteile und Anlagen die Umhüllung im technisch notwendigen Mass überschreiten.

7Technische Bauteile und An …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 8BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 5

Regelbauvorschriften

1Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften:

Kernzone Altstadt --- gem. ASV gem. ASV gem. ASV --- Dorfkernzone DK2 --- 2 6.5 m 11.0 m 20.0 m 1) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 2) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 3) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 4) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 5) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 6) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 5 7.1-1 Zone AZ max. VG max. GH max. FH max. GL max. Kernzo …

ZoneAZ max.VG max.GH max.FH max.GL max.
Wohnzone W2a0.226.5 m10.5 m30.0 m
Wohnzone W2b0.427.0 m11.0 m30.0 m
Wohnzone W2c0.528.0 m12.0 m30.0 m
Wohnzone W30.7310.5 m14.5 m40.0 m
Wohnzone W40.9413.5 m17.5 m50.0 m
Wohn- Gewerbezone WG20.51) / 0.62)28.0 m12.0 m35.0 m
Wohn- Gewerbezone WG30.73) / 0.84)311.0 m15.0 m40.0 m
Wohn- Gewerbezone WG40.95) / 1.06)414.0 m18.0 m50.0 m
Gewerbe- Industriezone A------7.5 m7.5 m---
Gewerbe- Industriezone B------12.0 m16.0 m---
Industriezone------20 m23.5 m---
Kernzone Altstadt---gem. ASVgem. ASVgem. ASV---
Dorfkernzone DK2---26.5 m11.0 m20.0 m

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 12BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 9

rassenhäuser

1Als Terrassenhäuser gelten Einzel-, Reihen- oder Zeilenbauten, die stufenartig an Hanglagen erstellt werden und mehr als zwei talwärts orientierte Geschosse oder Stufen aufweisen.

2Terrassenhäuser sind in den Wohnzonen W2b und W2c sowohl als Einzelüberbauung als auch bei Gesamtüberbauungen zugelassen. Die äussere Gestaltung hat sich nach Möglichkeit der natürlichen Geländeform anzupassen. Die Bauten dürfen vom gewachsenen Terrain aus in der Senkrechten gemessen mit keinem Gebäudeteil eine Höhe von 7.0 m in der W2b resp. 8.0 m in der W2c überschreiten. 9 7.1-1

3Zwei Häuserzeilen können zusammen eine Doppeleinheit bilden; ihr innerer Abstand hat mindestens 6.0 m zu betragen, sofern sie nicht zusammengebaut werden. Die maximale Breite kann 36.0 m betragen. Gegen die innere Seite sind die Räume so anzuordnen, dass vom Zwischenteil aus keine direkte Sichtverbindung in Wohn- und Schlafräume besteht.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 12, S. 90.95
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 12, S. 90.85
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 8, S. 50.95
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 8, S. 50.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 8, S. 50.95
Firsthöhe≤ 12 mArt. 8, S. 50.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 50.95
Grenzabstand (gross)≥ 7.5 mArt. 8, S. 50.95

Extrahiert aus der BZO Rapperswil-Jona (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2c

Was gilt in der Zone W2c in Rapperswil-Jona?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rapperswil-Jona erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2c sein?
Laut BZO Rapperswil-Jona: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2c einhalten?
Gebäudeabstand ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rapperswil-Jona. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rapperswil-Jona?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rapperswil-Jona ein?
Zuständig ist Fachbereich Baubewilligungen + Dienste, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Rapperswil-Jona