Zone WG3 · Pratteln

Basel-Landschaft · BFS 2831 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone WG3 in Pratteln (Basel-Landschaft) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.3 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 28 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Pratteln, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 3

Wohn-Geschäftszonen

1Die Nutzung richtet sich nach § 21 Abs. 2 im RBG. Gebäude, in denen Betriebe untergebracht sind, müssen sich dem Wohnbaucharakter anpassen. Im Sinne des Merkblattes vom Amt für Raumplanung (Dez. 2013) handelt es sich dabei beispielsweise um

2In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszone WG3, sind mässig störende Betriebe zugelassen, sofern diese mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Zugelassen sind namentlich Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betreibe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen.

–Handwerkerbetriebe

–Kulturelle Einrichtungen (Kino, Museum)

–Musiklokale

–Tankstellen

–Handelsbetriebe, Autohandel

3Nicht zugelassen sind:

a.verkehrsintensive Betriebe des Güterumschlags, der Güterverteilung, der Lagerung und des Transports,

b.Betriebe, die auf die Lagerung und Verarbeitung von gefährlichen Stoffen und Organismen angewiesen sind,

c.Betriebe, die lästige Geruchs- und Staubemissionen verursachen und […] II Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Bund BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. Dezember 1998 BGBB Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 04. Oktober 1991 FWG Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 04. Oktober 1985 GSchG Bundesgesetz über den Gewässerschutz vom 24. Januar 1991 GSchV Verordnung über den Gewässerschutz vom 28. Oktober 1998 LRV Luftreinhalte-Verordnung zum USG vom 16. Dezember 1985 LSV Lärmschutz-Verordnung z …

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Art. 32BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 12

Behandlungsdauer --

Wohnzonen 1 Die Nutzung richtet sich nach § 21 Abs. 1 RBG. Nicht störende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr, deren Bauweise der Zone angepasst ist, sind zugelassen.

1Mutation 52/ZRS/3/2 mit RRB 1478 vom 25.10.2016 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

11

Wohn-Geschäftszonen 2

1Die Nutzung richtet sich nach § 21 Abs. 2 im RBG. Gebäude, in denen Betriebe untergebracht sind, müssen sich dem Wohnbaucharakter anpassen. Im Sinne des Merkblattes vom Amt für Raumplanung (Dez. 2013) handelt es sich dabei beispielsweise um

2In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszone WG3, sind mässig störende Betriebe zugelassen, sofern diese mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Zugelassen sind namentlich Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betreibe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen.

–Handwerkerbetriebe

–Kulturelle Einrichtungen (Kino, Museum)

–Musiklokale

–Tankstellen

–Handelsbetriebe, Autohandel

3Nicht zugelassen sind:

a.verkehrsintensive Betriebe des Güterumschlags, der Güterverteilung, der Lagerung und des Transports,

b.Betriebe, die auf die Lagerung und Verarbeitung von gefährlichen Stoffen und Organismen angewiesen sind,

c.Betriebe, die lästige Geruchs- und Staubemissionen verursachen und

d.publikumsintensive Einkaufs-, Sport und Freizeitanlagen mit regionalem oder noch grösserem Einzugsgebiet. Davon ausgenommen sind bestehende Betriebe sowie deren angemessene Erweiterung.

Gewerbezonen …

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Art. 93BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 39

Abgrabungen und Aufschüttungen -- Terrainveränderungen und Anpassungen

1Terrainveränderungen sind mit Zurückhaltung auszuführen und dürfen das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigen.

2Aufschüttungen dürfen an Hanglagen das Vertikalmass von 1.80 m und in der Ebene ein solches von 1.50 m nicht überschreiten.

30Mutation 52/ZRS/3/3 mit RRB 435 vom 28.03.2017 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

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3Abgrabungen an Haupt- und Nebengebäuden sind bis zu einem Drittel des Gebäudeumfanges zulässig und dürfen die Maximaltiefe von 1.5 m nicht überschreiten. Die Fassaden- und Gebäudehöhe ist dabei einzuhalten.

4In steilen Hanglagen, bei bestehenden Aufschüttungen, in Geländewannen und aus kanalisationstechnischen Gründen kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen von den vorgenannten Bestimmungen beantragen.

5Garagen

In den Zonen W2, W3, WG2 und WG3 dürfen pro Baukörper für Garagen inkl. Hauseingang

a.bei Mehrfamilienhäusern entweder auf einer ganzen Stirnseite oder auf einem Drittel der Längsseite jedoch max. 9.00 m

b.bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf einem Kronenabstand von maximal 6.50 m (Breite) Abgrabungen durchgeführt werden.

6Terrainveränderungen im Gewerbegebiet Gg (18) (Wannen)

Geländeabgrabungen oder Aufschüttungen sind dem gewachsenen Terrain anzugleichen und dürfen die Höhe von max. 1.50 m nicht übersteigen. Ausgenommen hiervon sind Aufschüttungen für den Strassenbau, den Lärmschutz sowie die geplante Geländeaufschüttung im Bereich der Parzellen Nr. 4766 und 4799.

Weitergehende Abgrabungen sind nur zur Erschli …

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Art. 139BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 46

Übergangsbestimmungen -- Zonenreglement Siedlung, Pratteln

45 Inkrafttreten Die Zonenvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. B. Änderung bisherigen Rechts Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV § 140-151 Änderung des bisherigen Rechts Gebühren -- C. Aufhebung bisherigen Rechts Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV § 152-153 Aufhebung bisherigen Rechts §§ 98, 99 Aufhebung 39 1 Alle den Zonenvorschriften Siedlung gemäss diesem Reglement und zugehörigem Zonenplan widersprechenden früheren Beschlüsse und Pläne sind aufgehoben, insbesondere:

a.Zonenreglement Siedlung inkl. der kantonalen Normalien ZR 1/63 bis ZR 9/63, RRB Nr. 2961 vom 24. November 1987, ausgenommen die Bestimmungen zur Kernzone

b. TZP 5 (A) Grüssen I, RRB Nr. 1748 vom 24.6.1969 und RRB
Nr. 2345 vom 6.7.1971
c. TZP 8 (C) Grüssen II, RRB Nr. 720 vom 17.3.1987, RRB Nr.
717 vom 21.3.1995
d. TZP 10 (F) Wannen, RRB Nr. 354 vom 9.2.1993

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 46) verbindlich lesbar.

e.Teile der GU 8 Stockmatt-Vogelmatt-Aegelmatt, RRB Nr. 847 vom 26.3.1968

2Nicht aufgehoben sind die Bestimmungen zu den im Zonenplan aufgeführten früher beschlossenen, gültig bleibenden Gesamtüberbauungen, Quartierplanungen und Teilzonenpläne.

39Mutation 52/ZRS/3/2 mit RRB 1478 vom 25.10.2016 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

46 Beschlüsse, Genehmigung Gemeinde Kanton Zonenreglement Siedlung, Pratteln

47 ANHANG Nutzungsvorschriften 40 / 41 Zonenbezeichnung zulässige Vollgeschosszahl ge- mäss Art. 21 zulässige Wohnungszahl pro Baukörper zulässige Bebauungsziffer in % gemäss Art. 16 zulässige Nutzungsziffer in % gemäss Art. 17 zulässige Fas …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 139, S. 460.90
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 28 %Art. 139, S. 460.90
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 70 %Art. 139, S. 460.90
Fassadenhöhe≤ 10.8 mArt. 139, S. 460.90
Gebäudehöhe≤ 14.3 mArt. 139, S. 460.90

Extrahiert aus der BZO Pratteln (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG3

Was gilt in der Zone WG3 in Pratteln?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.3 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 28 %. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Pratteln erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Pratteln: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.3 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Pratteln?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Pratteln ein?
Baugesuche in Pratteln laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt (Bauverwaltung), Gartenstrasse 13, 4133 Pratteln. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG3 in der BZO Pratteln?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Pratteln erwähnen die Zone WG3 namentlich, darunter Art. 3, Art. 32, Art. 93. BZO Pratteln lesen →

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