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Art. 93 · Abgrabungen und Aufschüttungen

BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 39 · Original-PDF

-- Terrainveränderungen und Anpassungen

1Terrainveränderungen sind mit Zurückhaltung auszuführen und dürfen das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigen.

2Aufschüttungen dürfen an Hanglagen das Vertikalmass von 1.80 m und in der Ebene ein solches von 1.50 m nicht überschreiten.

30Mutation 52/ZRS/3/3 mit RRB 435 vom 28.03.2017 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

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3Abgrabungen an Haupt- und Nebengebäuden sind bis zu einem Drittel des Gebäudeumfanges zulässig und dürfen die Maximaltiefe von 1.5 m nicht überschreiten. Die Fassaden- und Gebäudehöhe ist dabei einzuhalten.

4In steilen Hanglagen, bei bestehenden Aufschüttungen, in Geländewannen und aus kanalisationstechnischen Gründen kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen von den vorgenannten Bestimmungen beantragen.

5Garagen

In den Zonen W2, W3, WG2 und WG3 dürfen pro Baukörper für Garagen inkl. Hauseingang

a.bei Mehrfamilienhäusern entweder auf einer ganzen Stirnseite oder auf einem Drittel der Längsseite jedoch max. 9.00 m

b.bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf einem Kronenabstand von maximal 6.50 m (Breite) Abgrabungen durchgeführt werden.

6Terrainveränderungen im Gewerbegebiet Gg (18) (Wannen)

Geländeabgrabungen oder Aufschüttungen sind dem gewachsenen Terrain anzugleichen und dürfen die Höhe von max. 1.50 m nicht übersteigen. Ausgenommen hiervon sind Aufschüttungen für den Strassenbau, den Lärmschutz sowie die geplante Geländeaufschüttung im Bereich der Parzellen Nr. 4766 und 4799.

Weitergehende Abgrabungen sind nur zur Erschliessung von Untergeschossen zulässig.

In Geländewannen und für die Anpassung an bestehende Aufschüttungen kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen beantragen.

7Terraingestaltung im Gebiet Grüssen

Bei den Grundstücken mit erfolgtem Kiesabbau ist bei der Erstellung von Bauten und Anlagen das umgebende Terrain auf eine Höhe von 274 m ü. M. 31 aufzufüllen.

Abstandsvereinbarungen Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV 31 definierte Auffüllungshöhe im TZP Grüssen Zonenreglement Siedlung, Pratteln

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.