Zone W1b · Pratteln

Basel-Landschaft · BFS 2831 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone W1b in Pratteln (Basel-Landschaft) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Pratteln, in denen «W1b» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 32BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 12

Behandlungsdauer --

Wohnzonen 1 Die Nutzung richtet sich nach § 21 Abs. 1 RBG. Nicht störende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr, deren Bauweise der Zone angepasst ist, sind zugelassen.

1Mutation 52/ZRS/3/2 mit RRB 1478 vom 25.10.2016 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

11

Wohn-Geschäftszonen 2

1Die Nutzung richtet sich nach § 21 Abs. 2 im RBG. Gebäude, in denen Betriebe untergebracht sind, müssen sich dem Wohnbaucharakter anpassen. Im Sinne des Merkblattes vom Amt für Raumplanung (Dez. 2013) handelt es sich dabei beispielsweise um

2In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszone WG3, sind mässig störende Betriebe zugelassen, sofern diese mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Zugelassen sind namentlich Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betreibe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen.

–Handwerkerbetriebe

–Kulturelle Einrichtungen (Kino, Museum)

–Musiklokale

–Tankstellen

–Handelsbetriebe, Autohandel

3Nicht zugelassen sind:

a.verkehrsintensive Betriebe des Güterumschlags, der Güterverteilung, der Lagerung und des Transports,

b.Betriebe, die auf die Lagerung und Verarbeitung von gefährlichen Stoffen und Organismen angewiesen sind,

c.Betriebe, die lästige Geruchs- und Staubemissionen verursachen und

d.publikumsintensive Einkaufs-, Sport und Freizeitanlagen mit regionalem oder noch grösserem Einzugsgebiet. Davon ausgenommen sind bestehende Betriebe sowie deren angemessene Erweiterung.

Gewerbezonen …

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Art. 89BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 29

Nutzungsumlagerung § 50 Abs. 2 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

28 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze 21 1 Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die Baumassenverteilung, Staffelung der Bauten, Bauhöhe, Bauform, Dachgestaltung, Material- und Farbwahl sowie für die Umgebungsgestaltung. Invasive Neophyten > vgl. "schwarze Liste" der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW). 2 Bei der Umgebungsgestaltung sowie baulichen Veränderungen sind die Aspekte des ökologischen Ausgleichs zu beachten. Soweit möglich ist eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Eine Bepflanzung mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, ist nicht zulässig. Bei Bodenbefestigungen sollen soweit möglich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge verwendet werden. Gestaltung entlang von Rebbaugebiet

1In den Wohnzonen W1 und W1b, welche an die Rebbauzone angrenzen, sind Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen zu beachten. 2 Die Breiten dieses Gebietes, gemessen ab Zonengrenze „Rebbauzone“, betragen auf der:

a.Nordseite und Westseite 6.00 m

b.Ostseite 8.00 m

c.Südseite 12.00 m.

3Innerhalb dieses Gebietes dürfen bauliche Einrichtungen und Bepflanzungen das gewachsene Terrain am nächstgelegenen Punkt der Zonengrenze „Rebbauzone“ um maximal 1.20 m überragen.

4Für Bäume von zu erwartender Gesamthöhe von über 6.00 m erhöhen sich die oben genannt …

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Art. 139BZO Zonenreglement Siedlung Pratteln · S. 46

Übergangsbestimmungen -- Zonenreglement Siedlung, Pratteln

45 Inkrafttreten Die Zonenvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. B. Änderung bisherigen Rechts Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV § 140-151 Änderung des bisherigen Rechts Gebühren -- C. Aufhebung bisherigen Rechts Hinweis auf RBG / RBV RBG RBV § 152-153 Aufhebung bisherigen Rechts §§ 98, 99 Aufhebung 39 1 Alle den Zonenvorschriften Siedlung gemäss diesem Reglement und zugehörigem Zonenplan widersprechenden früheren Beschlüsse und Pläne sind aufgehoben, insbesondere:

a.Zonenreglement Siedlung inkl. der kantonalen Normalien ZR 1/63 bis ZR 9/63, RRB Nr. 2961 vom 24. November 1987, ausgenommen die Bestimmungen zur Kernzone

b. TZP 5 (A) Grüssen I, RRB Nr. 1748 vom 24.6.1969 und RRB
Nr. 2345 vom 6.7.1971
c. TZP 8 (C) Grüssen II, RRB Nr. 720 vom 17.3.1987, RRB Nr.
717 vom 21.3.1995
d. TZP 10 (F) Wannen, RRB Nr. 354 vom 9.2.1993

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 46) verbindlich lesbar.

e.Teile der GU 8 Stockmatt-Vogelmatt-Aegelmatt, RRB Nr. 847 vom 26.3.1968

2Nicht aufgehoben sind die Bestimmungen zu den im Zonenplan aufgeführten früher beschlossenen, gültig bleibenden Gesamtüberbauungen, Quartierplanungen und Teilzonenpläne.

39Mutation 52/ZRS/3/2 mit RRB 1478 vom 25.10.2016 Zonenreglement Siedlung, Pratteln

46 Beschlüsse, Genehmigung Gemeinde Kanton Zonenreglement Siedlung, Pratteln

47 ANHANG Nutzungsvorschriften 40 / 41 Zonenbezeichnung zulässige Vollgeschosszahl ge- mäss Art. 21 zulässige Wohnungszahl pro Baukörper zulässige Bebauungsziffer in % gemäss Art. 16 zulässige Nutzungsziffer in % gemäss Art. 17 zulässige Fas …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 139, S. 460.90
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 25 %Art. 139, S. 460.90
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 40 %Art. 139, S. 460.90
Fassadenhöhe≤ 7 mArt. 139, S. 460.90
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 139, S. 460.90
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 139, S. 460.90

Extrahiert aus der BZO Pratteln (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1b

Was gilt in der Zone W1b in Pratteln?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Pratteln erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1b sein?
Laut BZO Pratteln: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Pratteln?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Pratteln ein?
Baugesuche in Pratteln laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt (Bauverwaltung), Gartenstrasse 13, 4133 Pratteln. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W1b in der BZO Pratteln?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Pratteln erwähnen die Zone W1b namentlich, darunter Art. 32, Art. 89, Art. 139. BZO Pratteln lesen →

Weitere Zonen in Pratteln