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Art. 12 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen

BZO Pfungen · S. 12 · Original-PDF

12 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 3.3GeschosszahlAufteilung der NutzungDie Aufteilung der Nutzung auf Dach- , Unter

–und Vol l g e schosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsth ö hen frei. 3.4GrenzabstandKleiner und grosser Grundabstand

1Der grosse Grun dabstand gilt vor der am meisten ge gen Süden orientierten längeren Fassade, der kleine Grundab stand vor allen übrigen Fassaden.Bestimmung des gros-sen Grundabstandes bei unklaren Verhältnissen

2In Zweifelsfällen, bei Nord -/Südrichtung der Längsfa s sa de oder bei quadratischem Grundriss, bestimmt der Gemeinde rat die für den grossen Grundabstand massgebende Ge bäudeseite. 3.5NutzweiseZulässige Nutzung1 In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Pr a xen und Läden sowie höchstens mässigstörende Betriebe zulässig.

2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Bereich ist mindestens ½ des Erdgeschosses durch Läden, Gewerbe oder andere publi-kumsorientierte Einrichtungen zu nutzen. 3.6GestaltungZulässigkeit von Flach-dächernBei besonders guter Gestaltung im Sinne von § 71 PBG sind in der Zentrumszone auch Flachdächer zu lässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.