Zone W2a · Oetwil am See
Zürich · BFS 157 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W2a in Oetwil am See (Zürich) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterkopie vom Nachführungsgeometer (Corrodi Geomatik AG)
- Plandarstellung neu = rot, Abbruch = gelb
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung 3-fach, Zusatzsatz bei kantonaler Zuständigkeit
- Grundbuchauszug (1-fach, immer)
- Gebührenpflicht und Geometerkosten zulasten Bauherrschaft
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur
- 044 512 01 10
- bau@oetwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oetwil am See, in denen «W2a» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Oetwil am See · S. 5
Zonen
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:
Bauzonen
ES Kernzone 1 K1 III Kernzone 2 K2 III Kernzone Weiler KW III Zentrumszone Z III Zweigeschossige Wohnzone W2a II Zweigeschossige Wohnzone W2b II Zweigeschossige Wohnzone W2c II Dreigeschossige Wohnzone W3 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG III Gewerbezone 1 G1 III Gewerbezone 2 G2 III Industriezone I III Zone für öffentliche Bauten Oe II/III Weitere Zonen Freihaltezone F - Erholungszone Sport ESp - Erholungszone Familiengärten EF -
Art. 22BZO Oetwil am See · S. 11
Grundmasse
1Es gelten folgende Grundmasse:
W2a W2b W2c WG W3
a)Vollgeschosse max. 2 2 2 2 3
b)Dachgeschoss oder
1
1
1
1
1 c) Anrechenbare Untergeschosse
max. Attikageschoss
0
1
1
1
0
d)Fassadenhöhe
max.
max.
7.5
7.5
7.5
7.8
10.5 (generelles Mass, traufseitig)
e)Ausnützungsziffer max. % 30 30 35 40 50 f) Gebäudelänge max. m 25.0 30.0 35.0 40.0 50.0
g)Kleiner Grenzabstand mind. m 5.0 5.0 5.0 5.0 6.0
h)Grosser Grenzabstand mind. m 10.0 8.0 8.0 8.0 10.0 i) Grünflächenziffer mind. % 40 40 40 40 40 j) Dachneigung Schrägdach mind. max. 15° 45° 15° 45° 15° 45° 15° 45° 15° 45°
2Der Gemeinderat kann tiefere Grünflächenziffern gestatten, wenn besondere örtliche Verhältnisse oder betriebliche Anforderungen vorliegen und die Grundstücksnutzung durch die Grünflächenziffer gemäss Art. 22 Abs. 1 lit i) unverhältnismässig erschwert würde.
3Die Fassadenhöhe gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. d) darf um folgende Masse erhöht werden, wobei kein Mehrhöhenzuschlag zu beachten ist:
Voraussetzung Zuschläge
a)Bei offenen oder verglasten Absturzsicherungen Zuschlag Fassadenhöhe um max. 1.0 m (Geländer), die nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern innerhalb eines Meters ab Fassadenflucht angeordnet sind
b)Bei Attikageschossen Zuschlag Fassadenhöhe um max. 3.3 m
c)Bei Bauten mit einem Schrägdach Zuschlag Fassadenhöhe auf der Giebelseite unter Beachtung der Profillinie gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. j) um max. 5 m
4Anrechenbare Unterge …
Art. 23BZO Oetwil am See · S. 12
Mehrlängenzuschlag
1In den Wohnzonen W2a, W2b, W2c und WG sind bei Fassaden von mehr als 15.0 m Länge die kleinen Grundabstände um 1/3 der Mehrlänge, jedoch auf höchstens bis zum Mass des grossen Grundabstandes, heraufzusetzen.
2In der Wohnzone W3 sind bei Fassaden von mehr als 25.0 m Länge die kleinen Grundabstände um 1/3 der Mehrlänge, jedoch auf höchstens bis zum Mass des grossen Grundabstandes, heraufzusetzen.
Art. 24BZO Oetwil am See · S. 12
Nutzweise
1In den Wohnzonen W2a, W2b, W2c und W3 sind höchstens nicht störende Betriebe zulässig.
2In den im Zonenplan speziell markierten Bereichen der Wohnzonen W2c und W3 sowie in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG sind auch mässig störende Betriebe zulässig.
3In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG erhöht sich die Ausnützungsziffer für dauernd gewerblich genutzte Geschossflächen um 5 %.
4Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
5Der Grenzbau ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird und der Nachbar zustimmt.
6Einzelne Dachflächenfenster sind gestattet. Sie haben eine hochrechteckige Form aufzuweisen und dürfen im ersten Dachgeschoss eine Glasfläche von 0.60 m2 und im zweiten Dachgeschoss eine solche von 0.30 m2 nicht übersteigen. 12 D Industrie- und Gewerbezonen
Art. 39BZO Oetwil am See · S. 16
Fassadenlänge, Berechnung Mehrlängenzuschlag
Bei Gebäuden in den Zonen W2a, W2b, W2c, W3 und WG, welche den kantonalrechtlichen Gebäudeabstand von 7.0 m unterschreiten, gilt die Summe der Fassadenlängen für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages.
C Abstellplätze
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«höchstens nicht störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 24
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Dachneigung | ≥ 15 ° | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Dachneigung | ≤ 45 ° | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Oetwil am See (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.