← BZO Oetwil am See · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Fassadenlänge, Berechnung Mehrlängenzuschlag

BZO Oetwil am See · S. 16 · Original-PDF

Bei Gebäuden in den Zonen W2a, W2b, W2c, W3 und WG, welche den kantonalrechtlichen Gebäudeabstand von 7.0 m unterschreiten, gilt die Summe der Fassadenlängen für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages.

C Abstellplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.