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Art. 23 · Mehrlängenzuschlag

BZO Oetwil am See · S. 12 · Original-PDF

1In den Wohnzonen W2a, W2b, W2c und WG sind bei Fassaden von mehr als 15.0 m Länge die kleinen Grundabstände um 1/3 der Mehrlänge, jedoch auf höchstens bis zum Mass des grossen Grundabstandes, heraufzusetzen.

2In der Wohnzone W3 sind bei Fassaden von mehr als 25.0 m Länge die kleinen Grundabstände um 1/3 der Mehrlänge, jedoch auf höchstens bis zum Mass des grossen Grundabstandes, heraufzusetzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.