Zone K1 · Oetwil am See

Zürich · BFS 157 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone K1 in Oetwil am See (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterkopie vom Nachführungsgeometer (Corrodi Geomatik AG)
  • Plandarstellung neu = rot, Abbruch = gelb
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Einreichung 3-fach, Zusatzsatz bei kantonaler Zuständigkeit
  • Grundbuchauszug (1-fach, immer)
  • Gebührenpflicht und Geometerkosten zulasten Bauherrschaft

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oetwil am See, in denen «K1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Oetwil am See · S. 5

Zonen

Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:

Bauzonen

ES Kernzone 1 K1 III Kernzone 2 K2 III Kernzone Weiler KW III Zentrumszone Z III Zweigeschossige Wohnzone W2a II Zweigeschossige Wohnzone W2b II Zweigeschossige Wohnzone W2c II Dreigeschossige Wohnzone W3 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG III Gewerbezone 1 G1 III Gewerbezone 2 G2 III Industriezone I III Zone für öffentliche Bauten Oe II/III Weitere Zonen Freihaltezone F - Erholungszone Sport ESp - Erholungszone Familiengärten EF -

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Art. 2BZO Oetwil am See · S. 5

Zonenplan und Anordnungen innerhalb der Zonen

Folgende Pläne sind massgebend:

a)Der Zonenplan im Massstab 1:5000 für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen

b)die Kernzonenpläne im Massstab 1:1000 für Kernzonen c) die übrigen Ergänzungspläne im Massstab 1:1500 oder 1:500 für die Wald- und Gewässerabstandslinien 5 II. Zonenvorschriften

A Kernzonen K1 und KW

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Art. 3BZO Oetwil am See · S. 6

Zweck

1Die Kernzone K1 bezweckt die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerung und Weiterentwicklung der vorhandenen Kernzonenstrukturen sowie die Stärkung des Ortskerns von Oetwil am See in seiner Funktion. Sie soll ortsbildgerechte Um- und Neubauten gewährleisten.

2Die Kernzone Weiler (KW) bezweckt die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Kleinsiedlungen. Die heutige Erscheinung und Identität sind beizubehalten. Sie soll ortsbildgerechte Um- und Ersatzbauten und eine schonungsvolle Umgebungsgestaltung mit Bezug zur Landschaft gewährleisten.

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Art. 8BZO Oetwil am See · S. 7

Neubauten

1In der Kernzone K1 sind Neubauten zulässig.

2Für Neubauten gelten die folgenden Grundmasse:

a)Vollgeschosse max. 3*

b)Dachgeschosse max. 1

c)Fassadenhöhe (traufseitig) max. m 10.5*

d)Fassadenhöhe Schrägdach (giebelseitig)

max. m

15.0* unter Beachtung der Dachneigung lit. j)

e)Gebäudelänge max. m 30.0

f)Kleiner Grenzabstand max. m 3.5

g)Grosser Grenzabstand max. m 6.0

h)Grünflächenziffer mind. % 20 i) Dachneigung mind. max. 30° 45° * unter Vorbehalt Art. 8 Abs. 4 BZO

3Der Gemeinderat kann tiefere Grünflächenziffern gestatten, wenn besondere örtliche Verhältnisse oder betriebliche Anforderungen vorliegen und die Grundstücksnutzung durch die Grünflächenziffer gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. h) unverhältnismässig erschwert würde.

4In der Kernzone Gusch sind zwei Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss erlaubt. Die Fassadenhöhe beträgt:

Traufseitig gemessen 7.5 m Giebelseitig unter Beachtung der Dachneigung nach Art. 8 Abs. 2 lit. i) gemessen 12.5 m

5In den Kernzonen Weiler sind, ausser Um- und Ersatzbauten gemäss Art. 5 BZO sowie einzelne Kleinbauten und Anbauten, keine Neubauten zulässig.

5In den Kernzonen Weiler sind, ausser Um- und Ersatzbauten gemäss Art. 5 BZO sowie einzelne Kleinbauten und Anbauten, keine Neubauten zulässig.

7

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Neubauten zulässig.» · Art. Art. 8

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 8, S. 70.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 8, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 8, S. 70.90
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 8, S. 70.90
Grünflächenziffer≥ 20 %Art. 8, S. 70.95
Dachneigung≥ 30 °Art. 8, S. 70.95
Dachneigung≤ 45 °Art. 8, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Oetwil am See (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K1

Was gilt in der Zone K1 in Oetwil am See?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oetwil am See erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K1 sein?
Laut BZO Oetwil am See: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oetwil am See. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oetwil am See?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oetwil am See ein?
Baugesuche in Oetwil am See laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Willikonerstrasse 9, 8618 Oetwil am See. Ablauf nach der Einreichung →

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