Art. 24 · Nutzweise
BZO Oetwil am See · S. 12 · Original-PDF
1In den Wohnzonen W2a, W2b, W2c und W3 sind höchstens nicht störende Betriebe zulässig.
2In den im Zonenplan speziell markierten Bereichen der Wohnzonen W2c und W3 sowie in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG sind auch mässig störende Betriebe zulässig.
3In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG erhöht sich die Ausnützungsziffer für dauernd gewerblich genutzte Geschossflächen um 5 %.
4Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
5Der Grenzbau ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird und der Nachbar zustimmt.
6Einzelne Dachflächenfenster sind gestattet. Sie haben eine hochrechteckige Form aufzuweisen und dürfen im ersten Dachgeschoss eine Glasfläche von 0.60 m2 und im zweiten Dachgeschoss eine solche von 0.30 m2 nicht übersteigen. 12 D Industrie- und Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.