Zone ESp · Oetwil am See
Zürich · BFS 157 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone ESp in Oetwil am See (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterkopie vom Nachführungsgeometer (Corrodi Geomatik AG)
- Plandarstellung neu = rot, Abbruch = gelb
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung 3-fach, Zusatzsatz bei kantonaler Zuständigkeit
- Grundbuchauszug (1-fach, immer)
- Gebührenpflicht und Geometerkosten zulasten Bauherrschaft
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur
- 044 512 01 10
- bau@oetwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oetwil am See, in denen «ESp» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Oetwil am See · S. 5
Zonen
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:
Bauzonen
ES Kernzone 1 K1 III Kernzone 2 K2 III Kernzone Weiler KW III Zentrumszone Z III Zweigeschossige Wohnzone W2a II Zweigeschossige Wohnzone W2b II Zweigeschossige Wohnzone W2c II Dreigeschossige Wohnzone W3 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG III Gewerbezone 1 G1 III Gewerbezone 2 G2 III Industriezone I III Zone für öffentliche Bauten Oe II/III Weitere Zonen Freihaltezone F - Erholungszone Sport ESp - Erholungszone Familiengärten EF -
Art. 30BZO Oetwil am See · S. 14
Nutzweise und Bauvorschriften
1In der Erholungszone Sport ESp sind Gebäude und Anlagen zulässig, die dem jeweiligen Sport oder dem Betrieb der jeweiligen Sportanlage dienen.
2In der Erholungszone Familiengärten EF sind Gebäude und Anlagen zulässig, die dem Betrieb von Familiengärten dienen.
3In der Erholungszone Sport ESp sind Gebäude mit maximal einem Vollgeschoss und maximal einem Dachgeschoss oder Attikageschoss zulässig. Die zulässige Fassadenhöhe/Gesamthöhe beträgt 9.0 m. Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften.
4In der Erholungszone Familiengärten EF sind nur Gartenhäuser mit einer Grundfläche von max. 6.0 m2 und einer maximalen Gesamthöhe von 2.5 m gestattet. 14 III. Weitere Festlegungen
A Arealüberbauungen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Gebäude und Anlagen zulässig, die dem jeweiligen Sport oder dem Betrieb der jeweiligen Sportanlage dienen.» · Art. Art. 30
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 30, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Oetwil am See (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.