Oberkirch
Ausnützungsziffer in Oberkirch
Die Ausnützungsziffer ist in Oberkirch in 7 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.28 bis 1.15. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6a Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| D-A | ≤ 0.65 | Art. 5 Abs. 4, S. 8 |
| GsW | ≤ 0.65 | Art. 6 Abs. 3, S. 9 |
| GsW-S-A | ≤ 1.05 | Art. 6a Abs. 4, S. 10 |
| GsW-S-B | ≤ 1.15 | Art. 6a Abs. 4, S. 10 |
| La | ≤ 0.28 | Art. 7 Abs. 2, S. 10 |
| W2 | ≤ 0.33 | Art. 7 Abs. 2, S. 10 |
| W3 | ≤ 0.5 | Art. 8 Abs. 2, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Oberkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.28 bis 1.15, festgelegt in 7 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Oberkirch?
Meist in Art. 6a Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung Oberkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.