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Oberkirch

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Masse in Oberkirch

Ausnützungsziffer in Oberkirch

Die Ausnützungsziffer ist in Oberkirch in 7 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.28 bis 1.15. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6a Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
D-A≤ 0.65Art. 5 Abs. 4, S. 8
GsW≤ 0.65Art. 6 Abs. 3, S. 9
GsW-S-A≤ 1.05Art. 6a Abs. 4, S. 10
GsW-S-B≤ 1.15Art. 6a Abs. 4, S. 10
La≤ 0.28Art. 7 Abs. 2, S. 10
W2≤ 0.33Art. 7 Abs. 2, S. 10
W3≤ 0.5Art. 8 Abs. 2, S. 11

Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Oberkirch?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.28 bis 1.15, festgelegt in 7 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Oberkirch?

Meist in Art. 6a Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung Oberkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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