Art. 9 · Spezielle Wohnzonen W-S
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 11 · Original-PDF
Zonen-Nr. Gebiet Max. AZ* Max. VG** A1 Calida-Münigen (nördlich Münigenstrasse) 0,72 2+ / 3+ / 4+ A2 Calida-Münigen (südlich Münigenstrasse) 0,65 3+ / 4+ B Sureweidpark-Nordwest 0,292 2 C Sureweidpark-Süd 0,525 3*** D Münigenfeld 0.64 2+ / 3****
* Ist ein Gebäude Minergie-zertifiziert oder werden mindestens 75 % des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt, werden 5 % der aGF nicht angerechnet (§ 10 Abs. 2 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung).
** Zusätzliche Dach- oder Attikageschosse sind nur zulässig, wenn bei den Vollgeschossen das Zeichen „+“ steht.
7 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
*** Bei den Baubereichen F und G gemäss Konzept sind die Untergeschosse talseitig sichtbar und das oberste Vollgeschoss wird talseitig um mindestens 3 m zurückversetzt.
**** Im Bereich der Hofgebäude Münigen sind 2 VG mit Attika zulässig. In den Hanglagen (terrassierte Bauweise) sind 3 VG zulässig, wobei das oberste VG nur 80% des darunter liegenden VG umfassen darf.
3Im Gebiet Calida-Münigen gilt für bestehende gewerbliche Bauten eine Bestandesgarantie.
1Die Arbeitszone ES III ist für gewerbliche Nutzungen sowie Nutzungen durch Dienstleistungsunternehmen bestimmt, die nicht oder nur mässig stören. Es sind keine kunden- oder güterverkehrsintensiven Betriebe gemäss VSS-Norm (SN 640 281) zulässig.
2Verkaufsflächen für Waren des täglichen Bedarfs über 1'000 m² sowie grössere, verkehrsintensive Fachmärkte (mit Fachmarkt-Nettoflächen gemäss § 169 Abs. 4 PBG) über 1'000 m² sind ausgeschlossen.
3Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden. In Bebauungs- oder Gestaltungsplänen können zur Schaffung harmonischer Übergänge zu Wohnzonen Ausnahmen vorgesehen werden.
4Gestattet sind:
Ar-1 III Ar-2 III Fassadenhöhe höchstens:
10.5 m 15.0 m Firsthöhe höchstens:
14.0 m 18.0 m Grünflächenziffer mindestens: 0.2 0.2
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.