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Art. 31 · Mindestarealfläche

BZO Niederglatt · S. 15 · Original-PDF

In der Wohnzone W2/45 und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 beträgt die Mindestfläche 3'000 m2; in der Wohnzone W3/60 und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60 beträgt die Mindestfläche 4'000 m2. In den übrigen Zonen sind Arealüberbauungen nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.