Niederglatt
Gebäudehöhe in Niederglatt
Die Gebäudehöhe ist in Niederglatt in 3 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m bis 18 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 30d der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| E4 | ≤ 5 m | Art. 30d, S. 14 |
| Gwyd | ≤ 11.4 m | Art. 33.4, S. 15 |
| Rietlen Nord | ≤ 18 m | Art. 33.2, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Niederglatt?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m bis 18 m, festgelegt in 3 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Niederglatt?
Meist in Art. 30d der Bau- und Zonenordnung Niederglatt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.