Art. 30a · Erholungszone E1
BZO Niederglatt · S. 14 · Original-PDF
1Nutzweise: In der Erholungszone E1 sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig.
2Grundmasse und Bauweise:
–Gebäudelänge (max.) 3 m
–Gebäudebreite (max.) 2.5 m
–Gesamthöhe bis First max. 2.7 m
–Das Zusammenbauen von Gebäuden ist nicht gestattet.
–Die Gebäude sind aus Holz auszuführen.
–Vordächer dürfen auf der vom Weg abgewandten Längsseite angebracht werden.
3Im speziell bezeichneten Bereich sind keine Gebäude zulässig. Es können lediglich Werkzeugkisten mit den Abmessungen 2.5 x 1.0 x 1.5 m (L/B/H) gestattet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.