Niederglatt
Firsthöhe in Niederglatt
Die Firsthöhe ist in Niederglatt in 1 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2.7 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 30a der Bau- und Zonenordnung.
Die Firsthöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zum First, dem höchsten Punkt des Dachs.
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 30a im Wortlaut, Seite 14
Art. 30a Erholungszone E1 1 Nutzweise: In der Erholungszone E1 sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig. 2 Grundmasse und Bauweise: - Gebäudelänge (max.) 3 m - Gebäudebreite (max.) 2.5 m - Gesamthöhe bis First max. 2.7 m - Das Zusammenbauen von Gebäuden ist nicht gestattet. - Die Gebäude sind aus Holz auszuführen. - Vordächer dürfen auf der vom Weg abgewandten Längsseite angebracht werden. 3 Im speziell bezeichneten Bereich sind keine Gebäude zulässig. Es können lediglich Werkzeugkisten mit den Abmessungen 2.5 x 1.0 x 1.5 m (L/B/H) gestattet werden.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Firsthöhe in Niederglatt?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2.7 m, festgelegt in 1 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Firsthöhe in der Bauordnung Niederglatt?
Meist in Art. 30a der Bau- und Zonenordnung Niederglatt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.