Zone Arbeitszone I · Möriken-Wildegg

Aargau · BFS 4203 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Die Bauverwaltung von Moeriken-Wildegg wird von den Regionalen Technischen Betrieben RTB in Wildegg gefuehrt, nicht von der Gemeindeverwaltung, erkennbar an der Mail-Domain rtb-wildegg.ch. Anfragen und Baugesuchspost gehen dorthin.

Die Zone Arbeitszone I in Möriken-Wildegg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Katasterplan 3-fach mit rotem Projekteintrag
  • Plansatz Projektpläne 3-fach, koloriert bei Umbauten
  • Farbkonvention (schwarz/gelb/rot) und Unterschriften
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch 3-fach einreichen
  • Digitale Unterlagen an RTB
  • Profile ab Auflagebeginn, Grenzsteine freilegen, EG-Kote bezeichnen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Möriken-Wildegg, in denen «Arbeitszone I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11

–mit Gewerbeanteil von

Abs.2f IV § 24 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) – § 25 Abs. 2 § 25 Abs.2 § 25 Abs.2f II / III § 25 Grünzone – – – – – § 26 Ermittlung Fassadenhöhe siehe Abs. 2; Werte in (Klammern) Abs. 3; Empfindlichkeitsstufe gemäss § 43 Lärmschutzverordnung (SR 814.41) BNO Möriken-Wildegg

12

2Bei der Ermittlung der Fassadenhöhe ist folgendes zu beachten:

a)Für Gebäude mit Schrägdächern gilt die Fassadenhöhe traufseitig, sofern es sich nicht um Attikageschosse1 handelt (siehe Schemaskizze im Anhang).

b)Für Gebäude mit Attikageschoss gilt die Fassadenhöhe talseitig, wenn das massgebende Terrain steiler als 10% ist. Wenn das massgebende Terrain gleich oder flacher als 10% ist, gilt für Gebäude mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss dort eine um 2 m vergrösserte Fassadenhöhe. Auf Flachdächer aufgesetzte Geschosse müssen die Vorschriften von Attikageschossen gemäss § 25 BauV einhalten (siehe Schemaskizzen im Anhang).

c)Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains von mehr als 10 %.

3Die Masse in Klammern gelten b …

BauzonenAusnützungFassadenhöhe Schemaskizze siehe AnhangGesamthöhe Schemaskizze siehe AnhangGrenzabstandMehrlängen- zuschlag ab vgl. § 44Empfindlich- keitsstufeZonenvor- schriften
Dorfzone und Ober- dorfzone Möriken (D)–§ 15 Abs. 5f§ 15 Abs.5f(4 m)II / III§ 15 § 17
Zone Alt-Wildegg(0.25)III§ 16 § 17
Zentrumszone Wildegg (Z) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten1.1 0.9§ 19 Abs. 3§ 19 Abs.3§ 19 Abs.520.0 mIII§ 18 § 19
Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35)0.357.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m5 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45)0.457.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m4 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 3 (W3)0.710.5 m14.5 m6 m15.0 mII§ 20
Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten0.75 0.6511.0 m15.0 m5 m18.0 mIII§ 21
Zone Lauématt(1.0)16.0 m19.0 m§ 22 Abs.5III§ 22
Arbeitszone I (A I)––(13.0 m)§ 23 Abs.2III§ 23
Arbeitszone II (A II)–§ 24 Abs. 2§ 24 Abs.2§ 24 Abs.2fIV§ 24
Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA)–§ 25 Abs. 2§ 25 Abs.2§ 25 Abs.2fII / III§ 25
Grünzone–––––§ 26

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18

Arbeitszone I

1In der Arbeitszone I sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig. Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet.

2Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse, der öffentlichen und privaten – vorab der nachbarlichen – Interessen, der Strassen- und ParkieBNO Möriken-Wildegg

19 rungsverhältnisse und allfälliger weiterer Gegebenheiten des Einzelfalles die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Ausnutzung. Gegenüber angrenzenden Wohn- und Mischzonen beträgt der Grenzabstand 6 m.

3Die Grünflächenziffer4 beträgt 0.10. Die Grünflächen sind als ökologische Ausgleichsflächen auszubilden und mit Bäumen zu bepflanzen, vorrangig gegenüber Wohnbauten und längs Strassen. Gebiet Bösenrain

4Innerhalb des im Bauzonenplan bezeichneten Gebietes Bösenrain sind reine Lagerbauten und -plätze sowie Logistikbetriebe und dergleichen ohne einen angemessenen Anteil Arbeitsplätze (Kriterium mindestens 25 Arbeitsplätze pro ha) nicht zugelassen. Öffentliche Tankstellen und Waschanlagen sowie Drive-In’s sind verboten. Gebiet Lindimatten

5Das im Bauzonenplan bezeichnete Gebiet Lindimatten ist bestimmt für den Weiterbetrieb der bestehenden Sand- und Kiesaufbereitungsanlage für die Betonprüfung.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21

1Die Grünzone dient entlang den Bächen als ökologischer Korridor, entlang des Eichliweges als Pufferstreifen zwischen Waldrand und angrenzenden Bauzonen und im Gebiet Hard beim ehemaligen Bahnbord als Magerwiese. Grünzone

2Die Grünzone ist von allen Bauten und Anlagen freizuhalten. Davon ausgenommen sind Bauten und Anlagen des Entsorgungsplatzes Eichliweg.

3Die Grünzone ist mit einheimischer, standortgerechter Vegetation zu bepflanzen, naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen.

4Die Grünzone im Gebiet Hard kann bei einem Bauvorhaben in der angrenzenden Arbeitszone I anteilsmässig an die Grünflächenziffer angerechnet werden.

3.2 Landwirtschaftszonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 23, S. 180.85

Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone I

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möriken-Wildegg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Möriken-Wildegg ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Arbeitszone I in der BZO Möriken-Wildegg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erwähnen die Zone Arbeitszone I namentlich, darunter Art. 19, Art. 23, Art. 26. BZO Möriken-Wildegg lesen →

Weitere Zonen in Möriken-Wildegg