Zone W2/0.35 · Möriken-Wildegg

Aargau · BFS 4203 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Die Bauverwaltung von Moeriken-Wildegg wird von den Regionalen Technischen Betrieben RTB in Wildegg gefuehrt, nicht von der Gemeindeverwaltung, erkennbar an der Mail-Domain rtb-wildegg.ch. Anfragen und Baugesuchspost gehen dorthin.

Die Zone W2/0.35 in Möriken-Wildegg (Aargau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Katasterplan 3-fach mit rotem Projekteintrag
  • Plansatz Projektpläne 3-fach, koloriert bei Umbauten
  • Farbkonvention (schwarz/gelb/rot) und Unterschriften
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch 3-fach einreichen
  • Digitale Unterlagen an RTB
  • Profile ab Auflagebeginn, Grenzsteine freilegen, EG-Kote bezeichnen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Möriken-Wildegg, in denen «W2/0.35» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11

–mit Gewerbeanteil von

Abs.2f IV § 24 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) – § 25 Abs. 2 § 25 Abs.2 § 25 Abs.2f II / III § 25 Grünzone – – – – – § 26 Ermittlung Fassadenhöhe siehe Abs. 2; Werte in (Klammern) Abs. 3; Empfindlichkeitsstufe gemäss § 43 Lärmschutzverordnung (SR 814.41) BNO Möriken-Wildegg

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2Bei der Ermittlung der Fassadenhöhe ist folgendes zu beachten:

a)Für Gebäude mit Schrägdächern gilt die Fassadenhöhe traufseitig, sofern es sich nicht um Attikageschosse1 handelt (siehe Schemaskizze im Anhang).

b)Für Gebäude mit Attikageschoss gilt die Fassadenhöhe talseitig, wenn das massgebende Terrain steiler als 10% ist. Wenn das massgebende Terrain gleich oder flacher als 10% ist, gilt für Gebäude mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss dort eine um 2 m vergrösserte Fassadenhöhe. Auf Flachdächer aufgesetzte Geschosse müssen die Vorschriften von Attikageschossen gemäss § 25 BauV einhalten (siehe Schemaskizzen im Anhang).

c)Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains von mehr als 10 %.

3Die Masse in Klammern gelten b …

BauzonenAusnützungFassadenhöhe Schemaskizze siehe AnhangGesamthöhe Schemaskizze siehe AnhangGrenzabstandMehrlängen- zuschlag ab vgl. § 44Empfindlich- keitsstufeZonenvor- schriften
Dorfzone und Ober- dorfzone Möriken (D)–§ 15 Abs. 5f§ 15 Abs.5f(4 m)II / III§ 15 § 17
Zone Alt-Wildegg(0.25)III§ 16 § 17
Zentrumszone Wildegg (Z) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten1.1 0.9§ 19 Abs. 3§ 19 Abs.3§ 19 Abs.520.0 mIII§ 18 § 19
Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35)0.357.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m5 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45)0.457.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m4 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 3 (W3)0.710.5 m14.5 m6 m15.0 mII§ 20
Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten0.75 0.6511.0 m15.0 m5 m18.0 mIII§ 21
Zone Lauématt(1.0)16.0 m19.0 m§ 22 Abs.5III§ 22
Arbeitszone I (A I)––(13.0 m)§ 23 Abs.2III§ 23
Arbeitszone II (A II)–§ 24 Abs. 2§ 24 Abs.2§ 24 Abs.2fIV§ 24
Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA)–§ 25 Abs. 2§ 25 Abs.2§ 25 Abs.2fII / III§ 25
Grünzone–––––§ 26

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16

Wohnzonen

1Die Wohnzonen dienen dem Wohnen. Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe) sind zugelassen, sofern es sich um nicht störende Betriebe handelt. Zonen W2

2In den Zonen W2/0.45 und W2/0.35 sind freistehende Gebäude bis 4 Wohneinheiten zulässig. Ab einer Fassadenlänge von 15 m ist die Fassade mit Vor- oder Rücksprüngen zu gliedern. Es gilt eine um 0.05 erhöhte Ausnützungsziffer, wenn in Einfamilienhäusern neue, hindernisfreie Einliegerwohnungen mit separatem Zugang erstellt werden.

3Wenn in den Zonen W2/0.35 und W2/0.45 Attikageschosse mit einer Anstosslänge von mehr als 8 m direkt an die Fassadenflucht des darunterliegenden Geschosses gestellt werden, vergrössert sich der Grenzabstand um 2 m. Dieser Zuschlag zum Grenzabstand reduziert sich um das Mass der EinrüBNO Möriken-Wildegg

17 ckung von der Fassade. Ab einer Einrückung von 2 m ist kein Zuschlag zum Grenzabstand mehr vorzusehen (vgl. Schemaskizze im Anhang). Zone W3

4In der Zone W3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Doppeleinfamilienhäusern unzulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn sich Mehrfamilienhäuser schlecht in die bestehende bauliche Situation einordnen würden oder die Grösse der Parzelle den Bau eines Mehrfamilienhauses verunmöglicht.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 19). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.35Art. 19, S. 110.90
Fassadenhöhe≤ 7.5 mArt. 19, S. 110.85
Gesamthöhe≤ 10.5 mArt. 14, S. 110.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 19, S. 110.85

Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/0.35

Was gilt in der Zone W2/0.35 in Möriken-Wildegg?
Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/0.35 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möriken-Wildegg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Möriken-Wildegg ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W2/0.35 in der BZO Möriken-Wildegg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erwähnen die Zone W2/0.35 namentlich, darunter Art. 19, Art. 20. BZO Möriken-Wildegg lesen →

Weitere Zonen in Möriken-Wildegg