Art. 26 · Grünzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF
1Die Grünzone dient entlang den Bächen als ökologischer Korridor, entlang des Eichliweges als Pufferstreifen zwischen Waldrand und angrenzenden Bauzonen und im Gebiet Hard beim ehemaligen Bahnbord als Magerwiese. Grünzone
2Die Grünzone ist von allen Bauten und Anlagen freizuhalten. Davon ausgenommen sind Bauten und Anlagen des Entsorgungsplatzes Eichliweg.
3Die Grünzone ist mit einheimischer, standortgerechter Vegetation zu bepflanzen, naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen.
4Die Grünzone im Gebiet Hard kann bei einem Bauvorhaben in der angrenzenden Arbeitszone I anteilsmässig an die Grünflächenziffer angerechnet werden.
3.2 Landwirtschaftszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.