Zone Zentrumszone Wildegg · Möriken-Wildegg
Aargau · BFS 4203 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Zentrumszone Wildegg in Möriken-Wildegg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≥ 0.7. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Aktueller Katasterplan 3-fach mit rotem Projekteintrag
- Plansatz Projektpläne 3-fach, koloriert bei Umbauten
- Farbkonvention (schwarz/gelb/rot) und Unterschriften
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuch 3-fach einreichen
- Digitale Unterlagen an RTB
- Profile ab Auflagebeginn, Grenzsteine freilegen, EG-Kote bezeichnen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB)
- 062 887 80 68
- bauverwaltung@rtb-wildegg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Möriken-Wildegg, in denen «Zentrumszone Wildegg» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11
Zentrumszone Wildegg (Z)
–mit Gewerbeanteil von mind. 20 %
–ansonsten 1.1 0.9 § 19 Abs. 3 § 19 Abs.3 § 19 Abs.5 20.0 m III § 18
| Bauzonen | Ausnützung | Fassadenhöhe Schemaskizze siehe Anhang | Gesamthöhe Schemaskizze siehe Anhang | Grenzabstand | Mehrlängen- zuschlag ab vgl. § 44 | Empfindlich- keitsstufe | Zonenvor- schriften |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dorfzone und Ober- dorfzone Möriken (D) | – | § 15 Abs. 5f | § 15 Abs.5f | (4 m) | II / III | § 15 § 17 | |
| Zone Alt-Wildegg | (0.25) | III | § 16 § 17 | ||||
| Zentrumszone Wildegg (Z) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten | 1.1 0.9 | § 19 Abs. 3 | § 19 Abs.3 | § 19 Abs.5 | 20.0 m | III | § 18 § 19 |
| Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35) | 0.35 | 7.5 m Ebene 8.0 m Hang | 10.5 m Attika 9.5 m | 5 m | 12.0 m | II | § 20 |
| Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45) | 0.45 | 7.5 m Ebene 8.0 m Hang | 10.5 m Attika 9.5 m | 4 m | 12.0 m | II | § 20 |
| Wohnzone 3 (W3) | 0.7 | 10.5 m | 14.5 m | 6 m | 15.0 m | II | § 20 |
| Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten | 0.75 0.65 | 11.0 m | 15.0 m | 5 m | 18.0 m | III | § 21 |
| Zone Lauématt | (1.0) | 16.0 m | 19.0 m | § 22 Abs.5 | III | § 22 | |
| Arbeitszone I (A I) | – | – | (13.0 m) | § 23 Abs.2 | III | § 23 | |
| Arbeitszone II (A II) | – | § 24 Abs. 2 | § 24 Abs.2 | § 24 Abs.2f | IV | § 24 | |
| Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA) | – | § 25 Abs. 2 | § 25 Abs.2 | § 25 Abs.2f | II / III | § 25 | |
| Grünzone | – | – | – | – | – | § 26 |
Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
1Die Zentrumszone dient der Aufwertung, baulichen Erneuerung und Entwicklung des Ortskerns. Eine hohe Nutzungsdichte und -vielfalt wird angestrebt. Zentrumszone Wildegg, Allgemeines
2Bauvorhaben sind möglichst frühzeitig anzuzeigen. Der Gemeinderat gewährleistet die fachliche Beratung.
3Die Bauten und Aussenräume haben hohen ortsbaulichen und architektonischen Anforderungen zu genügen, insbesondere auch hinsichtlich der Fassadengestaltung und Materialwahl. Der Gemeinderat kann zulasten des Gesuchstellers ein unabhängiges Fachgutachten zur Beurteilung der Einordnung in das Ortsbild einholen. Der Gesuchsteller wird angehört.
4Zulässig sind höchstens mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Verkaufsgeschäfte sowie das Wohnen.
5Verkaufsgeschäfte mit Nettoladenflächen bis maximal 1'500 m2 pro Betrieb oder pro funktional zusammengehörendes Bauvorhaben sind zulässig. Bei Läden mit Nettoladenflächen über 500 m2 ist ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept zu erstellen. Darin ist aufzuzeigen, wie die Anlieferung, die Parkierung und die Fussgängerbereiche in die Gesamtsituation integriert werden. BNO Möriken-Wildegg
16
Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16
1Es ist die offene und die geschlossene Bauweise zulässig. Bei der geschlossenen Bauweise kann an die Grenzen gebaut werden, sofern der betroffene Nachbar damit einverstanden ist. Im Übrigen gelten die Grenzabstände gemäss Abs. 5. Zentrumszone Wildegg, Bauvorschriften
2Die Mindestausnützungsziffer beträgt 0.7. Der Gemeinderat kann die maximale Ausnützungsziffer gemäss § 11 BNO auf kleinen Bauparzellen erhöhen, wenn sich ein Bauvorhaben nur dank dieser Erhöhung gut in die örtliche Situation einfügen kann.
3Die zulässige obere Kote der Fassadenhöhe ist im Bauzonenplan festgelegt. Der höchste Punkt der Dachkonstruktion darf maximal 5.0 m über der tatsächlichen Fassadenhöhe liegen.
4Die Erdgeschosse von Neubauten haben eine lichte Höhe von mindestens 3.0 m aufzuweisen.
5Die minimalen Grenzabstände betragen
–für Fassadenhöhe bis 8.0 m 4.0 m
–für Fassadenhöhe über 8.0 m 5.0 m * * Der Gemeinderat legt auf den Hauptwohnseiten und bei Gebäuden von mehr als 20 m Länge einen Zuschlag zum Grenzabstand unter Berücksichtigung des Schattenwurfs und der wohnhygienischen Verhältnisse fest.
Art. 61BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37
1Die Ersatzabgabe für jeden nicht erstellten Abstellplatz des reduzierten Bedarfs beträgt: Ersatzabgaben21 Zentrumszone Wildegg: Fr. 7'500.- Übrige Zonen: Fr. 5'000.- Dieser Ansatz (Preisstand 1.4.2013) wird vom Gemeinderat nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes angepasst, sobald sich dieser um mindestens 10 Punkte verändert hat.
2Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen.
3Die Ersatzabgabe wird mit Baubeginn fällig. Zahlungspflichtig sind die Personen, die zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Die rechtskräftige Abgabeverfügung gilt als definitiver Rechtsöffnungstitel.
4Erfolgt der Baubeginn bevor die Abgabeverfügung rechtskräftig ist, kann Sicherstellung verlangt werden.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.7 | Art. 19, S. 16 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zentrumszone Wildegg
Was gilt in der Zone Zentrumszone Wildegg in Möriken-Wildegg?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möriken-Wildegg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Möriken-Wildegg ein?
Wo steht die Zone Zentrumszone Wildegg in der BZO Möriken-Wildegg?
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