Möriken-Wildegg
Grünflächenziffer in Möriken-Wildegg
Die Grünflächenziffer ist in Möriken-Wildegg in 2 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitszone I | ≥ 10 % | Art. 23, S. 18 |
| Arbeitszone II | ≥ 10 % | Art. 24, S. 19 |
Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 23 im Wortlaut, Seite 18
§ 23 Arbeitszone I 1 In der Arbeitszone I sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig. Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. 2 Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der be- trieblichen Erfordernisse, der öffentlichen und privaten – vor- ab der nachbarlichen – Interessen, der Strassen- und Parkie- BNO Möriken-Wildegg 19 rungsverhältnisse und allfälliger weiterer Gegebenheiten des Einzelfalles die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Ausnutzung. Gegenüber angrenzenden Wohn- und Mischzo- nen beträgt der Grenzabstand 6 m. 3 Die Grünflächenziffer4 beträgt 0.10. Die Grünflächen sind als ökologische Ausgleichsflächen auszubilden und mit Bäu- men zu bepflanzen, vorrangig gegenüber Wohnbauten und längs Strassen. Gebiet Bösenrain 4 Innerhalb des im Bauzonenplan bezeichneten Gebietes Bö- senrain sind reine Lagerbauten und -plätze sowie Logistikbe- triebe und dergleichen ohne einen angemessenen Anteil Ar- beitsplätze (Kriterium mindestens 25 Arbeitsplätze pro ha) nicht zugelassen. Öffentliche Tankstellen und Waschanlagen sowie Drive-In’s sind verboten. Gebiet Lindimatten 5 Das im Bauzonenplan bezeichnete Gebiet Lindimatten ist bestimmt für den Weiterbetrieb der bestehenden Sand- und Kiesaufbereitungsanlage für die Betonprüfung.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Möriken-Wildegg?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 %, festgelegt in 2 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Möriken-Wildegg?
Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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