Zone Dorfzone · Möriken-Wildegg

Aargau · BFS 4203 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Die Bauverwaltung von Moeriken-Wildegg wird von den Regionalen Technischen Betrieben RTB in Wildegg gefuehrt, nicht von der Gemeindeverwaltung, erkennbar an der Mail-Domain rtb-wildegg.ch. Anfragen und Baugesuchspost gehen dorthin.

Die Zone Dorfzone in Möriken-Wildegg (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Katasterplan 3-fach mit rotem Projekteintrag
  • Plansatz Projektpläne 3-fach, koloriert bei Umbauten
  • Farbkonvention (schwarz/gelb/rot) und Unterschriften
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch 3-fach einreichen
  • Digitale Unterlagen an RTB
  • Profile ab Auflagebeginn, Grenzsteine freilegen, EG-Kote bezeichnen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Möriken-Wildegg, in denen «Dorfzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11
BauzonenAusnützungFassadenhöhe Schemaskizze siehe AnhangGesamthöhe Schemaskizze siehe AnhangGrenzabstandMehrlängen- zuschlag ab vgl. § 44Empfindlich- keitsstufeZonenvor- schriften
Dorfzone und Ober- dorfzone Möriken (D)–§ 15 Abs. 5f§ 15 Abs.5f(4 m)II / III§ 15 § 17
Zone Alt-Wildegg(0.25)III§ 16 § 17
Zentrumszone Wildegg (Z) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten1.1 0.9§ 19 Abs. 3§ 19 Abs.3§ 19 Abs.520.0 mIII§ 18 § 19
Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35)0.357.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m5 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45)0.457.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m4 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 3 (W3)0.710.5 m14.5 m6 m15.0 mII§ 20
Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten0.75 0.6511.0 m15.0 m5 m18.0 mIII§ 21
Zone Lauématt(1.0)16.0 m19.0 m§ 22 Abs.5III§ 22
Arbeitszone I (A I)––(13.0 m)§ 23 Abs.2III§ 23
Arbeitszone II (A II)–§ 24 Abs. 2§ 24 Abs.2§ 24 Abs.2fIV§ 24
Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA)–§ 25 Abs. 2§ 25 Abs.2§ 25 Abs.2fII / III§ 25
Grünzone–––––§ 26

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12

1Die Dorfzone und die Oberdorfzone dienen der Erhaltung, Pflege und zeitgemässen Entwicklung des dörflichen Ortsbildes. Dieses wird durch die geschützten Gebäude und die Bauernhäuser mit ziegelgedeckten Satteldächern, den Vorgärten und Vorplatzbereichen sowie den charakteristischen Umzäunungen geprägt. Dorfzone und Oberdorfzone Möriken

2In der Dorfzone gilt die gemischte Nutzung der Gebäude mit Geschäften, Läden, Restaurants, nicht störenden und mässig störenden Betrieben, Landwirtschaftsbetrieben und Wohnungen. In der Oberdorfzone sind die Wohnnutzung sowie nicht störende Kleinbetriebe zugelassen.

3Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. Tankstellen und Drive-In’s sind nicht zulässig.

4Umbauten, Renovationen und Umnutzungen sind samt Umgebung sorgfältig zu gestalten. Sie haben die bestehende

1Definition Attikageschosse siehe § 25 BauV. BNO Möriken-Wildegg

13 Siedlungsstruktur bezüglich der volumetrischen Erscheinung, der architektonischen Gestaltung sowie der Stellung zu den Nachbargebäuden und zum Aussenraum zu unterstützen und zu ergänzen.

5Bei Ersatzbauten ist im Einzelfall zu bestimmen, ob sie die Stellung und Struktur der abgebrochenen Baute oder einer Neubaute gemäss Abs. 6 übernehmen sollen.

6Neubauten haben die bestehende Siedlungsstruktur bezüglich der volumetrischen Erscheinung, der architektonischen Gestaltung sowie der Stellung zu den Nachbargebäuden und zum Aussenraum zu unterstützen und zu ergänzen. Sie sind im Normalfall mit zwei Vollgeschossen auszuführen.

7Soweit …

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Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20

1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

2Der Gemeinderat bestimmt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudeabmessungen. Gegenüber den angrenzenden Bauzonen sind deren Abstands- und Höhenvorschriften zu übernehmen.

3Für die an die Dorfzone angrenzenden Grundstücke gelten bezüglich Einordnung und Dachform die gleichen Bestimmungen wie in der Dorfzone. Gegenüber der Zone Alt-Wildegg ist auf das alte Ortsbild besondere Rücksicht zu nehmen.

4Neue Gemeindebauten sind energieeffizient nach dem neusten Stand der Technik zu erstellen.

5Es gilt die im Bauzonenplan gekennzeichnete Empfindlichkeitsstufe II oder III.

6Die Aussenräume sind möglichst naturnah zu gestalten und vorwiegend mit einheimischen, standortgerechten Wildpflanzen zu versehen.

7Das im Bauzonenplan bezeichnete Gebiet Hasli dient als Abfallsammelstelle. Es sind nur die betrieblich notwendigen Anlagen sowie Kleinbauten gemäss § 19 BauV zulässig. Die Gestaltung der Aussenräume, die nicht für öffentliche Bauten und Anlagen benötigt werden, ist auf die Förderung von Amphibien (insbesondere Pionier-Amphibien) und deren lebensnotwendigen Lebensräumen (Weiher, Kleinstrukturen, Magerwiesen, Hecken etc.) auszurichten. Die Nutzung als Heuwiese ist gestattet. Eine allfällige Beweidung ist auf das

5Definition Grünflächenziffer siehe BauV, Anhang 1, Nr. 8.5. BNO Möriken-Wilde …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse2 VollgeschosseArt. 15, S. 120.75
Dachneigung≥ 30 °Art. 15, S. 120.70

Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Dorfzone

Was gilt in der Zone Dorfzone in Möriken-Wildegg?
Vollgeschosse 2 Vollgeschosse. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Dorfzone sein?
Laut BZO Möriken-Wildegg: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möriken-Wildegg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Möriken-Wildegg ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Dorfzone in der BZO Möriken-Wildegg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erwähnen die Zone Dorfzone namentlich, darunter Art. 14, Art. 15, Art. 25. BZO Möriken-Wildegg lesen →

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