Zone Lauématt · Möriken-Wildegg

Aargau · BFS 4203 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Die Bauverwaltung von Moeriken-Wildegg wird von den Regionalen Technischen Betrieben RTB in Wildegg gefuehrt, nicht von der Gemeindeverwaltung, erkennbar an der Mail-Domain rtb-wildegg.ch. Anfragen und Baugesuchspost gehen dorthin.

Die Zone Lauématt in Möriken-Wildegg (Aargau) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Katasterplan 3-fach mit rotem Projekteintrag
  • Plansatz Projektpläne 3-fach, koloriert bei Umbauten
  • Farbkonvention (schwarz/gelb/rot) und Unterschriften
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch 3-fach einreichen
  • Digitale Unterlagen an RTB
  • Profile ab Auflagebeginn, Grenzsteine freilegen, EG-Kote bezeichnen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Möriken-Wildegg, in denen «Lauématt» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11

–mit Gewerbeanteil von

Abs.2f IV § 24 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) – § 25 Abs. 2 § 25 Abs.2 § 25 Abs.2f II / III § 25 Grünzone – – – – – § 26 Ermittlung Fassadenhöhe siehe Abs. 2; Werte in (Klammern) Abs. 3; Empfindlichkeitsstufe gemäss § 43 Lärmschutzverordnung (SR 814.41) BNO Möriken-Wildegg

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2Bei der Ermittlung der Fassadenhöhe ist folgendes zu beachten:

a)Für Gebäude mit Schrägdächern gilt die Fassadenhöhe traufseitig, sofern es sich nicht um Attikageschosse1 handelt (siehe Schemaskizze im Anhang).

b)Für Gebäude mit Attikageschoss gilt die Fassadenhöhe talseitig, wenn das massgebende Terrain steiler als 10% ist. Wenn das massgebende Terrain gleich oder flacher als 10% ist, gilt für Gebäude mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss dort eine um 2 m vergrösserte Fassadenhöhe. Auf Flachdächer aufgesetzte Geschosse müssen die Vorschriften von Attikageschossen gemäss § 25 BauV einhalten (siehe Schemaskizzen im Anhang).

c)Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains von mehr als 10 %.

3Die Masse in Klammern gelten b …

BauzonenAusnützungFassadenhöhe Schemaskizze siehe AnhangGesamthöhe Schemaskizze siehe AnhangGrenzabstandMehrlängen- zuschlag ab vgl. § 44Empfindlich- keitsstufeZonenvor- schriften
Dorfzone und Ober- dorfzone Möriken (D)–§ 15 Abs. 5f§ 15 Abs.5f(4 m)II / III§ 15 § 17
Zone Alt-Wildegg(0.25)III§ 16 § 17
Zentrumszone Wildegg (Z) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten1.1 0.9§ 19 Abs. 3§ 19 Abs.3§ 19 Abs.520.0 mIII§ 18 § 19
Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35)0.357.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m5 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45)0.457.5 m Ebene 8.0 m Hang10.5 m Attika 9.5 m4 m12.0 mII§ 20
Wohnzone 3 (W3)0.710.5 m14.5 m6 m15.0 mII§ 20
Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten0.75 0.6511.0 m15.0 m5 m18.0 mIII§ 21
Zone Lauématt(1.0)16.0 m19.0 m§ 22 Abs.5III§ 22
Arbeitszone I (A I)––(13.0 m)§ 23 Abs.2III§ 23
Arbeitszone II (A II)–§ 24 Abs. 2§ 24 Abs.2§ 24 Abs.2fIV§ 24
Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA)–§ 25 Abs. 2§ 25 Abs.2§ 25 Abs.2fII / III§ 25
Grünzone–––––§ 26

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18

Zone Lauématt

1Die Zone Lauématt bezweckt die Überführung des Industrieareals in eine überwiegend dem Wohnen dienende Wohnund Gewerbezone. Das Quartier soll grosszügige Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität aufweisen und für den Langsamverkehr durchlässig sein. Die schützenswerten Industriebauten und Kanäle sind als Zeitzeugen in die zukünftige Überbauung zu integrieren.

2Zulässig sind höchstens mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte mit Nettoladenflächen bis maximal 500 m2 pro Betrieb oder pro funktional zusammengehörendes Bauvorhaben und das Wohnen. Der minimale, über die gesamte Zone einzuhaltende Gewerbeanteil beträgt 25% der anrechenbaren Geschossfläche.

3Die Überbauung ist unter Beachtung der gewerblichen Zwischennutzungen in zweckmässig abgegrenzten Etappen zu realisieren.

4Bezüglich ökologischen Ausgleichsflächen im Aussenraum, Wasserhaushalt und Energieeffizienz gelten erhöhte Anforderungen im Vergleich mit der Regelbauweise. Die Massnahmen sollen gesamthaft im oberen Bereich des Wissensstandes liegen.

5Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen, des Ortsbildes, der Strassen- und Parkierungsverhältnisse sowie der Gegebenheiten des Einzelfalls die Grenz- und Gebäudeabstände. Am Zonenrand beträgt der minimale Grenzabstand 6 Meter.

6Es ist ein Entwicklungsrichtplan und darauf basierend ein Gestaltungsplan über die gesamte Zone zu erstellen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 16 mArt. 19, S. 110.80
Gesamthöhe≤ 19 mArt. 14, S. 110.80
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 22, S. 180.85

Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Lauématt

Was gilt in der Zone Lauématt in Möriken-Wildegg?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Lauématt einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möriken-Wildegg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Möriken-Wildegg ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Regionale Technische Betriebe RTB), Hardring 12, 5103 Wildegg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Lauématt in der BZO Möriken-Wildegg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg erwähnen die Zone Lauématt namentlich, darunter Art. 19, Art. 22. BZO Möriken-Wildegg lesen →

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