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Art. 23 · In den im Zonenplan nicht besonders gekennzeichneten Wohnzonen
BZO Küsnacht · S. 22 · Original-PDF
1 In den im Zonenplan nicht besonders gekennzeichneten Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. NUTZWEISE 2 In den im Zonenplan mit einer schwarzen, vertikalen Schraffur ge kennzeichneten Wohnzonen sind mässig störende Betriebe zulässig. 3 In den Zonen WG2/2.30 und WG3/2.75 sind mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.