Art. 16 · ecoptima
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 17 · Original-PDF
16 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Zweck ES: Lärmemfindlichkeits-
stufe (nach Art. 43 LSV)
Schule/Kindergarten (Säget) ES II
Schule, Sporthalle, Sport- und Freizeitanlagen ES II (Skater, evtl. Clubhaus), Jugendraum, Aussenanlagen mit NebenKleinbauten (Gyrisberg)
Gemeindeverwaltung/Kindergarten ES III Im Dachgeschoss ist auch Wohnen für andere als öffentliche Zwecke zugelassen.
Werkhof, Wehrdienste, Pfadiheim ES III Im bestehenden Bauernhaus (Parzelle Nr. 571) sind auch Wohnformen aus dem sozialen und fürsorgerischen Bereich (z.B. für Asylbewerber) zugelassen. Die ökologisch wertvollen Böschungen sind zu erhalten.
Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, ES II Pflege, Therapie, Ateliers und Werkstätten Bevölkerungsschutz, Kinderkrippe Den Nutzungen zugehörende Wohnungen, insbesondere Personalwohnungen sind zugelassen.
Friedhof mit Abdankungshalle ES III
Erhalt und Pflege des Schlosses mit ES III Annexbauten Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (normativ) Bezeichnung/ Abkürzung Der Bezug auf die Bauzonen nach Art. 211 bezieht sich nur auf die baupolizeilichen Masse nach Art. 212, wobei die GL und die internen Abstände frei sind. Die AZ GFZo und der gGA kommen nicht zur Anwendung.
bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK Fh tr 10 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN A Dem Zweck dienende Ergänzungsbauten nach MK Fh tr 15 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN B ZöN C bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK ZöN D bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach A II Der parkähnliche Charakter der ZöN ist zu erhalten. Neu- und Ersatzbauten nach MK. Sie haben hohen qualitativen architektonischen und gestalterischen Ansprüchen zu genügen. ZöN E Rotonda bestehend. Neu- und Ersatzbauten eingeschossig mit GH Fh tr 5 m ZöN F ZöN G Bauliche Veränderungen sind im Rahmen des nach denkmalpflegerischen Grundsätzen möglichen zulässig. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.