Zone W2 · Fischenthal

Zürich · BFS 114 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone W2 in Fischenthal (Zürich) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 28 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Amtlicher Katasterplan 1:500 in dreifacher Ausführung (Ingesa AG)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt (Notariat Wald)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Fischenthal, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Fischenthal · S. 3

Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt bzw. folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet: ES

–Kernzone K III

–zweigeschossige Wohnzone W2 / 25% II

–zweigeschossige Wohnzone W2 / 35% II

–dreigeschossige Wohnzone W3 / 50% II

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 / 40% III

–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 / 50% III

–Gewerbe- und Industriezone GI III

–Zone für öffentliche Bauten Oe II

–Erholungszone Eh

–Freihaltezone F

–Reservezone R

1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend; für die Kernzonen gelten die sechs Detailpläne 1:1000, für die Wald- und Gewässerabstandslinien die Ergänzungspläne Nrn. 1-9, 1:1000.

2Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete ist vor deren Überbauung die Festsetzung von Gestaltungsplänen gemäss §§ 83 ff. PBG erforderlich.

II. Zonenvorschriften

A. Kernzone

Grundsätze

ES
- KernzoneKIII
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 25%II
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 35%II
- dreigeschossige WohnzoneW3 / 50%II
- zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG2 / 40%III
- dreigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG3 / 50%III
- Gewerbe- und IndustriezoneGIIII
- Zone für öffentliche BautenOeII
- ErholungszoneEh
- FreihaltezoneF
- ReservezoneR

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Art. 10BZO Fischenthal · S. 7

–kleiner Grundabstand 4,5m 5 m 6 m 4,5m 5 m

–grosser Grundabstand 9 m 9 m 10 m 8 m 9 m Gebäudelänge max. 28 m 32 m 40 m 32 m 40 m Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen) max. 13 m 13 m 13 m 13 m 13 m * Die Überbauungsziffer erhöht sich für besondere Gebäude gemäss PBG um 8%; für Gebäudeteile, die den gewachsenen Boden um max. 1 m überragen, um weitere 20%.

2Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Südwesten gerichtete Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten und für Gebäude ohne Wohnungen.

3Für Hauptbauten sind lediglich Schrägdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° alter Teilung zugelassen.

4Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen und Schleppgauben zugelassen und dürfen insgesamt nicht breiter sein als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge.

5Dacheinschnitte dürfen in der gesamten Breite nicht mehr als einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge messen.

6Die Glasfläche eines einzelnen Dachfensters darf höchstens 0,9 m² betragen.

7In den Wohnzonen mit Gestaltungsplanpflicht können im Rahmen der Sondernutzungsplanung auf grösseren zusammenhängenden Flächen auch andere Dach- und Dachaufbautenformen gestattet werden.

Mehrlängenzuschlag

1W2 / 25%W2 / 35%W3 / 50%WG2 / 40%WG3 / 50%
Ausnützungsziffermax.25%35%50%40%50%
Überbauungsziffermax.25%*30%*30%*35%*35%*
Vollgeschossemax.22323
Dachgeschossmax.11111
Gebäudehöhemax.7,5m7,5m10,5m7,8m10,8m
Firsthöhemax.6 m6 m6 m6 m6 m
Grenzabstände:min.
- kleiner Grundabstand4,5m5 m6 m4,5m5 m
- grosser Grundabstand9 m9 m10 m8 m9 m
Gebäudelängemax.28 m32 m40 m32 m40 m
Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen)max.13 m13 m13 m13 m13 m

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Art. 11BZO Fischenthal · S. 7

Bei Fassaden von mehr als 18 m Länge ist der Grundabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen.

Wohnzone W2/25%

1W2 / 25%W2 / 35%W3 / 50%WG2 / 40%WG3 / 50%
Ausnützungsziffermax.25%35%50%40%50%
Überbauungsziffermax.25%*30%*30%*35%*35%*
Vollgeschossemax.22323
Dachgeschossmax.11111
Gebäudehöhemax.7,5m7,5m10,5m7,8m10,8m
Firsthöhemax.6 m6 m6 m6 m6 m
Grenzabstände:min.
- kleiner Grundabstand4,5m5 m6 m4,5m5 m
- grosser Grundabstand9 m9 m10 m8 m9 m
Gebäudelängemax.28 m32 m40 m32 m40 m
Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen)max.13 m13 m13 m13 m13 m

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Art. 12BZO Fischenthal · S. 7

1In der Wohnzone W2/25% haben Gebäude ähnlich einem Einfamilienhaus in Erscheinung zu treten und der Quartiercharakter muss gewahrt bleiben.

9

2In Hanglagen ist das zweite Vollgeschoss nur als sichtbares anrechenbares Untergeschoss zulässig. Nicht anrechenbare Untergeschosse dürfen über dem gestalteten Boden nicht in Erscheinung treten, davon ausgenommen sind Kellerzugänge und Garagenzufahrten auf einer Breite von max. 6 m.

3Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.

Wohnzone W2/35%

1W2 / 25%W2 / 35%W3 / 50%WG2 / 40%WG3 / 50%
Ausnützungsziffermax.25%35%50%40%50%
Überbauungsziffermax.25%*30%*30%*35%*35%*
Vollgeschossemax.22323
Dachgeschossmax.11111
Gebäudehöhemax.7,5m7,5m10,5m7,8m10,8m
Firsthöhemax.6 m6 m6 m6 m6 m
Grenzabstände:min.
- kleiner Grundabstand4,5m5 m6 m4,5m5 m
- grosser Grundabstand9 m9 m10 m8 m9 m
Gebäudelängemax.28 m32 m40 m32 m40 m
Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen)max.13 m13 m13 m13 m13 m

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Art. 12bisBZO Fischenthal · S. 8

In der Wohnzone W2/35% ist bei Einfamilienhäusern zusätzlich zu den Vollgeschossen ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. Dieses darf jedoch höchstens zur Hälfte für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden. Es darf nicht mehr in Erscheinung treten als nicht anrechenbare Untergeschosse gemäss § 293 PBG. Zusätzlich zu den Ausnahmen gemäss § 293 PBG darf das Untergeschoss höchstens auf ein Fünftel des Gebäudeumfangs vollständig sichtbar sein.

Wohnzonen W2/35% W3/50%

GI
Baumassenziffermax.4 m3/m2
Gebäudehöhemax.10,5 m
Firsthöhemax.6 m
Grenzabstandmin.3,5 m
Gebäudelängemax.55 m

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Art. 13BZO Fischenthal · S. 8

1Es ist ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. In der Wohnzone W2/35%, ausgenommen bei Einfamilienhäusern, und in der Wohnzone W3/50% darf dieses höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden, die Nutzung zu Wohnzwecken ist untersagt. Das anrechenbare Untergeschoss darf nicht mehr in Erscheinung treten als ein nichtanrechenbares Untergeschoss gemäss § 293 PBG.

2Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/40% WG3/50%

GI
Baumassenziffermax.4 m3/m2
Gebäudehöhemax.10,5 m
Firsthöhemax.6 m
Grenzabstandmin.3,5 m
Gebäudelängemax.55 m

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 10, S. 70.95
Ausnützungsziffer≤ 0.25Art. 10, S. 70.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 10, S. 70.95
Firsthöhe≤ 6 mArt. 10, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 4.5 mArt. 10, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 10, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 28 mArt. 10, S. 70.95
Dachneigung≥ 20 °Art. 10, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Fischenthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Fischenthal?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 28 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Fischenthal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Fischenthal: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 6 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, nach der Bau- und Zonenordnung Fischenthal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Fischenthal?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Fischenthal ein?
Baugesuche in Fischenthal laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Fischenthal