Art. 13 · Wohnzonen W2 / 35 % und W2 / 50 %
BZO Fischenthal · S. 8 · Original-PDF
1Es ist ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. In der Wohnzone W2/35%, ausgenommen bei Einfamilienhäusern, und in der Wohnzone W3/50% darf dieses höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden, die Nutzung zu Wohnzwecken ist untersagt. Das anrechenbare Untergeschoss darf nicht mehr in Erscheinung treten als ein nichtanrechenbares Untergeschoss gemäss § 293 PBG.
2Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/40% WG3/50%
| GI | ||
|---|---|---|
| Baumassenziffer | max. | 4 m3/m2 |
| Gebäudehöhe | max. | 10,5 m |
| Firsthöhe | max. | 6 m |
| Grenzabstand | min. | 3,5 m |
| Gebäudelänge | max. | 55 m |
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