Zone Erholungszone Boden · Fischenthal
Zürich · BFS 114 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Erholungszone Boden in Fischenthal (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Amtlicher Katasterplan 1:500 in dreifacher Ausführung (Ingesa AG)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt (Notariat Wald)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 055 265 60 15
- bauamt@fischenthal.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Fischenthal, in denen «Erholungszone Boden» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Fischenthal · S. 9
1In der Erholungszone gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.
2In der Erholungszone Boden sind Bauten und Anlagen bis zu einer Gebäudehöhe von 7,5 m zulässig, soweit sie dem Zonenzweck (Schwimmbad, Parkierung) entsprechen.
3In den Erholungszonen Altschwändi und Aurüti dürfen die bestehenden Bauten und Anlagen umgebaut und angemessen erweitert werden, soweit sie dem Zonenzweck (Skilift- und Beschneiungsanlagen, Restaurantgebäude, Parkierung) entsprechen. Sie haben sich gut ins Landschaftsbild einzuordnen.
4In der Erholungszone Sennweid/Leeberg ist die Erstellung einer Skisprung-Trainingsschanze mit zugehörigen Bauten (Mannschaftscontainer, Sprungrichtergebäude usw.), Anlagen (Trainerpodest, Skilift, einzelne Parkplätze, Beleuchtung usw.) und Terrainveränderungen sowie eines BiathlonScheibenstandes gestattet. Sie haben sich gut ins Landschaftsbild einzuordnen. Die in Erscheinung tretenden Materialien und Farben sowie die Terraingestaltung sind möglichst zurückhaltend und der Umgebung angepasst zu wählen.
III. Weitere Bestimmungen
Aussenantennen
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 18, S. 9 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Fischenthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.