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Art. 12bis · Wohnzone

BZO Fischenthal · S. 8 · Original-PDF

In der Wohnzone W2/35% ist bei Einfamilienhäusern zusätzlich zu den Vollgeschossen ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. Dieses darf jedoch höchstens zur Hälfte für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden. Es darf nicht mehr in Erscheinung treten als nicht anrechenbare Untergeschosse gemäss § 293 PBG. Zusätzlich zu den Ausnahmen gemäss § 293 PBG darf das Untergeschoss höchstens auf ein Fünftel des Gebäudeumfangs vollständig sichtbar sein.

Wohnzonen W2/35% W3/50%

GI
Baumassenziffermax.4 m3/m2
Gebäudehöhemax.10,5 m
Firsthöhemax.6 m
Grenzabstandmin.3,5 m
Gebäudelängemax.55 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.