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Art. 1 · Einteilung

BZO Fischenthal · S. 3 · Original-PDF

Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt bzw. folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet: ES

–Kernzone K III

–zweigeschossige Wohnzone W2 / 25% II

–zweigeschossige Wohnzone W2 / 35% II

–dreigeschossige Wohnzone W3 / 50% II

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 / 40% III

–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 / 50% III

–Gewerbe- und Industriezone GI III

–Zone für öffentliche Bauten Oe II

–Erholungszone Eh

–Freihaltezone F

–Reservezone R

1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend; für die Kernzonen gelten die sechs Detailpläne 1:1000, für die Wald- und Gewässerabstandslinien die Ergänzungspläne Nrn. 1-9, 1:1000.

2Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete ist vor deren Überbauung die Festsetzung von Gestaltungsplänen gemäss §§ 83 ff. PBG erforderlich.

II. Zonenvorschriften

A. Kernzone

Grundsätze

ES
- KernzoneKIII
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 25%II
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 35%II
- dreigeschossige WohnzoneW3 / 50%II
- zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG2 / 40%III
- dreigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG3 / 50%III
- Gewerbe- und IndustriezoneGIIII
- Zone für öffentliche BautenOeII
- ErholungszoneEh
- FreihaltezoneF
- ReservezoneR

Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.