Zone W3 · Erstfeld

Uri · BFS 1206 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone W3 in Erstfeld (Uri) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Erstfeld, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Erstfeld · S. 4

Arten Als Bauzonen gelten: a) Kernzonen (KA und KB); b) Wohnzonen (W2 und W3); c) Wohnzone Kolonie (WK); d) Wohn- und Gewerbezonen (WG); e) Gewerbezonen (GE); f) Gewerbezone Gygen (GEG); g) Gewerbezone Ripshausen (GER); h) Gewerbezone Tunnelportal (GET); i) Industriezonen (I); j) Industriezone Niederhofen (IN); k) Industriezone Flugplatz (IF); l) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE); m) Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF); n) Freihaltezone innerhalb Bauzonen (FZiB); o) Verkehrsflächen (VF). 3

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Art. 10BZO Erstfeld · S. 5

Wohnzonen (W2, W3)

1Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.

2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.

3Die zulässigen Nutzungsmasse für die Wohnzonen W2 und W3 sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

4

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Art. 17BZO Erstfeld · S. 8

Industriezonen (I)

1In den Industriezonen sind industrielle und gewerbliche Betriebe mit erheblichen Immissionen oder grösseren Baumassen zulässig.

2Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

3In den Industriezonen sind keine kundenintensiven Nutzungen zulässig. Verkaufsflächen von untergeordneter Grösse sind zulässig, wenn sie mit einem in der Zone ansässigen Betrieb verknüpft sind.

4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Industriezonen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

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Art. 18BZO Erstfeld · S. 8

Industriezone Niederhofen (IN)

1Die Industriezone Niederhofen dient ausschliesslich Betrieben mit dem Zweck: a) mineralische Rohstoffe aus der Reuss in der Industriezone Niederhofen zu deponieren oder zu verarbeiten; b) dort ähnliche Verarbeitungs- und Recyclingunternehmungen zu betreiben; c) dort vorübergehend andere Materialien zu deponieren, soweit die besondere Gesetzgebung das erlaubt.

2Die Anforderungen der Gesetzgebung über den Hochwasserschutz und den Schutz des Waldes sind besonders zu beachten.

3Bauten und Anlagen, die mit dem begrenzten Zweck der Industriezone Niederhofen zusammenhangen, sind zulässig. Sie haben sich einwandfrei in die Landschaft einzugliedern und dem Emissionsschutz besonders Rechnung zu tragen. 7

4Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

5Die zulässigen Nutzungsmasse für die Industriezone Niederhofen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

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Art. 19BZO Erstfeld · S. 9

Industriezone Flugplatz (IF)

1Die Industriezone Flugplatz dient ausschliesslich Betrieben mit dem Zweck, im Rahmen des Bundesrechts ein Flugfeld für Helikopter zu betreiben.

2Bauten und Anlagen, die mit dem begrenzten Zweck der Industriezone Flugplatz zusammenhangen, sind zulässig.

3Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

4Einschränkende Bestimmungen des Bundesrechts, namentlich jene des Hindernisbegrenzungsflächen-Katasters8, bleiben vorbehalten.

5Die zulässigen Nutzungsmasse für die Industriezone Flugplatz sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone für öffentliche Zwecke gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

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Art. 20BZO Erstfeld · S. 9

Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE)

1In den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sind öffentliche oder öffentlichen Interessen dienende Bauten und Anlagen zulässig.

2Als öffentliche oder öffentlichen Interessen dienende Bauten und Anlagen gelten insbesondere Bauten der öffentlichen Verwaltung, Schulhäuser, Spitäler, Heime, Kirchen, Klöster, Friedhöfe, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen sowie öffentliche Sport- und Erholungsanlagen.

3Private Nutzungen sind zulässig, wenn sie von untergeordneter Natur sind und die zonenkonforme Nutzung nicht beeinträchtigen.

4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sind im Anhang 1 festgehalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

8Siehe Artikel 62 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (SR 748.131.1)

8

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Art. 21BZO Erstfeld · S. 10

Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF)

1Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen dient den verschiedenen Sport-, Spielund Freizeitbedürfnissen.

2Zulässig sind Bauten und Anlagen, die dem Sport, der Freizeitgestaltung und der Erholung dienen, namentlich Sport-, Spiel- und Campinganlagen, Rastplätze, Familiengärten sowie Bauten und Anlagen von Jugend- und Freizeitorganisationen. Restaurationsbetriebe sind im Rahmen des Zonenzwecks zulässig.

3Soweit das Gebiet Pfaffenmatt der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zugewiesen ist, gelten die folgenden zusätzlichen Einschränkungen: a) Parzelle Nr. 35: Zulässig sind nur Bauten und Anlagen für den Fussballsport. b) Parzelle Nr. 37: Zulässig sind nur Bauten und Anlagen für den Hundesport.

4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

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Art. 42BZO Erstfeld · S. 18

Ergänzende Bestimmungen zum Quartiergestaltungsplan

a)Grundsatz

1Die Sonderbauvorschriften müssen dem Ziel des Quartierplans oder des Quartiergestaltungsplans entsprechen und dürfen dem Zweck der jeweiligen Zone nicht widersprechen. Unter diesen Voraussetzungen können sie von den ordentlichen Bauvorschriften abweichen.

2Insbesondere haben die Sonderbauvorschriften sicherzustellen, dass: a) es sich um wohnhygienisch und ästhetisch gute Planungen handelt, die sich in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern und die zudem gegenüber einer zonengemässen Überbauung wesentliche Vorteile haben; b) die Anliegen der Siedlungsökologie sind gemäss Artikel 71a und 72 zu berücksichtigen; c) die Ziele und Anforderungen der Energiestadt optimal erfüllt werden; d) abseits vom Verkehr gelegene Kinderspielplätze angelegt werden; e) die vorgeschriebenen Autoabstellplätze und Garagen für Motorfahrzeuge zweckmässig zusammengefasst und die Garagen unter Terrain angelegt oder in die Gebäude integriert werden;

17LSV, SR 814.41 17 f) die Erschliessung für Fussgänger und Fahrverkehr aufeinander abgestimmt wird; g) gegenüber den Nachbargrundstücken mindestens die zonengemässen Grenzund Gebäudeabstände eingehalten werden.

3Sind die Voraussetzungen nach Absatz 1 und 2 erfüllt, können die Sonderbauvorschriften: a) zur zonengemässen Ausnützung einen Ausnützungsbonus von höchstens 15 % gewähren; und b) in den Kernzonen A und B, in den Wohnzonen W2 und W3 sowie in der Wohnund Gewerbezone ein zusätzliches Vollgeschoss gestatten.

4Um Quart …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.» · Art. Art. 10

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 16 mArt. 95, S. 330.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 95, S. 330.90
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 95, S. 330.90
Ausnützungsziffer≥ 0.5Art. 95, S. 330.90
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 95, S. 330.90

Extrahiert aus der BZO Erstfeld. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Erstfeld?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Erstfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Erstfeld: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Erstfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Erstfeld?
4 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch mit Angaben und Unterlagen, Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Profilierung (Baugespann). Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone W3 in der BZO Erstfeld?
8 Artikel der Bau- und Zonenordnung Erstfeld erwähnen die Zone W3 namentlich, darunter Art. 8, Art. 10, Art. 17. BZO Erstfeld lesen →

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