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Art. 10 · Wohnzonen (W2, W3)
BZO Erstfeld · S. 5
1Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.
2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.
3Die zulässigen Nutzungsmasse für die Wohnzonen W2 und W3 sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.