Zone GER · Erstfeld
Uri · BFS 1206 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone GER in Erstfeld (Uri) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Erstfeld, in denen «GER» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Erstfeld · S. 4
Arten Als Bauzonen gelten: a) Kernzonen (KA und KB); b) Wohnzonen (W2 und W3); c) Wohnzone Kolonie (WK); d) Wohn- und Gewerbezonen (WG); e) Gewerbezonen (GE); f) Gewerbezone Gygen (GEG); g) Gewerbezone Ripshausen (GER); h) Gewerbezone Tunnelportal (GET); i) Industriezonen (I); j) Industriezone Niederhofen (IN); k) Industriezone Flugplatz (IF); l) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE); m) Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF); n) Freihaltezone innerhalb Bauzonen (FZiB); o) Verkehrsflächen (VF). 3
Art. 15BZO Erstfeld · S. 7
Gewerbezone Ripshausen (GER)
1Die Gewerbezone Ripshausen dient der gewerblichen Nutzung der unterirdischen Stollenanlage Ripshausen und der vorgelagerten Flächen. Personalintensive Nutzungen sind nicht zulässig.
2Die oberirdische Gewerbezone Ripshausen ist für Produktionsanlagen, Lagerbauten und Abstellflächen von gefahrlosen Gütern sowie für die interne Erschliessung und die Parkierungsanlage bestimmt.
3Die unterirdische Gewerbezone Ripshausen ist für die Produktion und die Lagerung von gefahrlosen Gütern bestimmt. Umbauten und eine geringfügige Vergrösserung des bestehenden Stollenvolumens aus betrieblichen Gründen sind zulässig. Die Nutzung über dem Terrain im Bereich der unterirdischen Gewerbesonderzone darf nicht beeinflusst werden.
4Bauten und Anlagen, die mit dem begrenzten Zweck der Gewerbezone Ripshausen zusammenhangen, sind zulässig. Sie haben sich einwandfrei in die Landschaft und in die Gestaltung des Stollenportals einzugliedern.
5Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.
6Es sind alle dem Stand der Technik angemessenen und zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
7Die zulässigen Nutzungsmasse für die Gewerbezone Ripshausen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.
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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Gewerbezone Ripshausen dient der gewerblichen Nutzung der unterirdischen Stollenanlage Ripshausen und der vorgelagerten Flächen.» · Art. Art. 15
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 95, S. 33 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Erstfeld. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.