Zone GE · Erstfeld

Uri · BFS 1206 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone GE in Erstfeld (Uri) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Erstfeld, in denen «GE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Erstfeld · S. 3

Gemeindeversammlung

1Die Gemeindeversammlung erfüllt die Aufgaben, die ihr die Kantonsverfassung und das PBG übertragen.

2Sie erlässt insbesondere die BZO und genehmigt den Nutzungsplan, den der Gemeinderat ihr vorlegt.

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Art. 8BZO Erstfeld · S. 4

Arten Als Bauzonen gelten: a) Kernzonen (KA und KB); b) Wohnzonen (W2 und W3); c) Wohnzone Kolonie (WK); d) Wohn- und Gewerbezonen (WG); e) Gewerbezonen (GE); f) Gewerbezone Gygen (GEG); g) Gewerbezone Ripshausen (GER); h) Gewerbezone Tunnelportal (GET); i) Industriezonen (I); j) Industriezone Niederhofen (IN); k) Industriezone Flugplatz (IF); l) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE); m) Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF); n) Freihaltezone innerhalb Bauzonen (FZiB); o) Verkehrsflächen (VF). 3

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Art. 13BZO Erstfeld · S. 6

Gewerbezonen (GE)

1In den Gewerbezonen sind Betriebe sowie dazugehörige Bauten und Anlagen zulässig.

2Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

3In den Gewerbezonen sind keine kundenintensiven Nutzungen zulässig. Verkaufsflächen von untergeordneter Grösse sind zulässig, wenn sie mit einem in der Zone ansässigen Betrieb verknüpft sind.

4Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung mit Gewerbebauten gestattet.

5Die Gebäudelänge soll 50 m nicht überschreiten. Im Übrigen sind die zulässigen Nutzungsmasse für die Gewerbezonen im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

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Art. 30BZO Erstfeld · S. 12

b)Lokale Naturschutzzonen (NSZ)

1In lokalen Naturschutzzonen dürfen bestehende Bauten unterhalten werden. Umbauten, Erweiterungen, Zweckänderungen sowie Neubauten sind nur zulässig, soweit sie für die Bewirtschaftung der geschützten Lebensräume notwendig sind und, gemessen am Schutzziel, die zu schützenden Lebensräume nicht beeinträchtigen. 11

2Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Materialablagerungen, Materialabbau und dergleichen), Entwässerungen, die Beseitigung markanter Gehölzgruppen, die Aufforstung sowie das Erstellen von Drainagen in Feuchtgebieten sind nicht zulässig.

3Notwendige Infrastrukturanlagen sind zulässig, sofern sie dem Schutzziel der Zonen nicht widersprechen.

4Massnahmen, welche die Schutzzonen nachhaltig verändern, sind bewilligungspflichtig.

5Die lokalen Naturschutzzonen sind mit den Schutzzielen sowie mit den Schutz- und Pflegemassnahmen im Anhang 3 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

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Art. 31BZO Erstfeld · S. 13

c)Lokale Landschaftsschutzzonen (LSZ)

1In den lokalen Landschaftsschutzzonen sind Elemente, die den Landschaftsraum und das Landschaftsbild prägen, in ihrem Bestand zu erhalten. Dazu gehören namentlich Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Geländeformen, Bachläufe usw. Veränderungen von Geländeformen und Bachläufen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderats gestattet.

2Bestehende Bauten können im Rahmen der übrigen Vorschriften der BZO erneuert, teilweise geändert oder neu erstellt werden. Sie dürfen das schutzwürdige Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, was namentlich bei der Gestaltung, der Stellung, der Materialwahl und der Farbgebung der Bauten zu berücksichtigen ist.

3Massnahmen, welche die Schutzzonen nachhaltig verändern, sind bewilligungspflichtig.

4Die lokalen Landschaftsschutzzonen sind mit den Schutzzielen sowie mit den Schutz- und Pflegemassnahmen im Anhang 4 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

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Art. 32BZO Erstfeld · S. 13

d)Lokale Naturobjekte (NO)

1Der Gemeinderat führt ein Inventar der Naturobjekte von lokaler Bedeutung, die als schutzwürdig gelten, wie Feldgehölze, Hecken, Baumgruppen, Einzelbäume, Nass- und Feuchtstandorte, Trockenstandorte, Böschungen, Bachtobel, Waldränder und dergleichen. Er führt das Inventar laufend nach. Das Inventar ist öffentlich und kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

2Um den Schutz der lokalen Naturobjekte zu erwirken, erlässt der Gemeinderat die erforderlichen Schutzverfügungen nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz9.

9KNHG; RB 10.5101

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3Die rechtskräftig geschützten lokalen Naturobjekte sind grundsätzlich zu erhalten. Wer ein solches Objekt nachhaltig verändern will, benötigt hierfür eine Bewilligung der Baukommission. Diese verfügt mit der Bewilligung die nötigen Auflagen, um das Schutzziel des betroffenen Naturobjekts zu erhalten.

4Unterlässt der Eigentümer oder die Eigentümerin die notwendige Pflege der geschützten lokalen Naturobjekte, kann der Gemeinderat Ersatzmassnahmen verfügen, namentlich Ersatzpflanzungen oder die Pflege durch Dritte.

5Das vom Gemeinderat separat erlassene Inventar der Schutzobjekte ist als Orientierung im Anhang 5 enthalten.

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Art. 63BZO Erstfeld · S. 23

Nicht anrechenbare Geschossflächen Nicht angerechnet werden die folgenden Geschossflächen: a) die zu Wohnungen gehörenden Keller-, Abstell- und Trockenräume, Waschküchen, Zivilschutzräume und dergleichen; b) die Heiz- und Brennstofflagerräume, die Räume für Energiespeicher sowie unterirdische Lagerräume, die weder dem Publikum zugänglich sind noch Arbeitsplätze für eine ständige Tätigkeit aufweisen; c) die Maschinenräume für Lift-, Lüftungs- und Klimaanlagen; d) Korridore, Treppen, Podeste und Lift im jeweiligen Geschoss, in dem sie keine anrechenbaren Räume erschliessen (z. B. Hauseingang im Kellergeschoss);

22 e) Fitness-, Sauna- und Bastelräume in Untergeschossen von Einfamilienhäusern im Ausmass von insgesamt höchstens 16 m2 und allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehende gleiche Räume in Mehrfamilienhäusern im Ausmass von höchstens 16 m2 für die erste Wohnung und 2 m2 für jede weitere Wohnung mit drei und mehr Zimmern; f) vorgeschriebene Pflichtabstellflächen für Motorfahrzeuge in oberirdischen Garagen; ebenso alle unterirdischen Abstellflächen; g) Abstellräume für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen; h) geschlossene, unbelichtete Abstellräume in Wohnungen; i) die Teilfläche in Räumen mit Dachschräge sowie in Estrichen, soweit deren Raumhöhe weniger als 1.50 m beträgt; j) die Mauerdicke von Aussenwänden von mehr als 25 cm und bei bestehenden Bauten die zusätzliche äussere Wärmeisolation einschliesslich der Schutzschicht, soweit sie für eine ausreichende Wärmedämmung notwendig ist; k) Wintergärten u …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 13, S. 60.85
Gesamthöhe≤ 15 mArt. 95, S. 330.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 95, S. 330.90

Extrahiert aus der BZO Erstfeld. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone GE

Was gilt in der Zone GE in Erstfeld?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Erstfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone GE einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Erstfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Erstfeld?
4 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch mit Angaben und Unterlagen, Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Profilierung (Baugespann). Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone GE in der BZO Erstfeld?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Erstfeld erwähnen die Zone GE namentlich, darunter Art. 3, Art. 8, Art. 13. BZO Erstfeld lesen →

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