Zone Oe · Dübendorf
Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Oe in Dübendorf (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Baumassenziffer ≤ 6 m³/m². Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesuche ZH obligatorisch
- Unterschriftenblatt vollständig
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Behandlungsfrist: Voranfragen bis zu drei Wochen
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «Oe» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dübendorf · S. 7
Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen
Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone Bahnhofstrasse
K1
–Kernzone Wallisellenstrasse
K2
–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,
K3
Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach
b)Zentrumszonen
–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet
Z1
–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.
Z2
–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a
–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse
Z3b
–Zentrumszone 4 Hochbord
Z4
c)Wohnzonen
–Wohnzone zweigeschossig
W2a
–Wohnzone zweigeschossig
W2b
–Wohnzone zweigeschossig
W2c
–Wohnzone dreigeschossig
W3
–Wohnzone viergeschossig
W4
d)Industrie- und Gewerbezonen
–Industrie- und Gewerbezone 1
IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2
IG2
–Industrie- und Gewerbezone 3
IG3 Seite 5
Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und
62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …
Art. 25aBZO Dübendorf · S. 37
1Aus planerischen und infrastrukturellen Gründen sind nur die nachfolgenden Betriebsarten zulässig:
a)kleinere Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe, sofern deren Produkte und Entwicklungen der Zweckerreichung des lnnovationsparks dienen.
b)Betriebe der Kreativwirtschaft, kleinere Kulturbetriebe, Bildungs- und Forschungsbetriebe, Sport- und Freizeitbetriebe, Restaurationsbetriebe sowie Detailhandelsgeschäfte mit max. 1'500m2 Verkaufsfläche. Erlaubt sind darüber hinaus die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsräumen für soziale und kulturelle Anlässe.
2Stark störende Betriebe und solche, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, sind in jedem Fall nicht zulässig.
3Zwischennutzungen, die der Entwicklung des lnnovationsparks zuträglich sind oder diese unterstützen, sind in den Bestandsbauten gestattet.
2.5 Zone für öffentliche Bauten Oe
Art. 26BZO Dübendorf · S. 37
1In der Zone Oe gelten unter Vorbehalt von Abs. 3 die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten.
. Massvorschriften Seite 35
Zu Art. 26a Die Erholungszone dient Erholungszwecken, sofern diese grossflächige bauliche Massnahmen benötigen. Die Erholungszone ist im Unterschied zur Freihaltezone eine Bauzone; Bauten und Anlagen sind aber nur im Rahmen der Vorgaben der Richtplanung zulässig (§§ 61f. PBG). Die BO umschreibt die möglichen Bauten und Anlagen für die vier Arten der Erholungszone: Freibad (EA), Sportplatz (EB), Familiengärten (EC) und Pfadiheim Schlupf (ED). Die Massvorschriften für Familiengärten werden in einem separaten Reglement festgelegt.
Zu Art. 26b Mit der Sonderbauvorschrift "Aufwertung und Verdichtung der Zone W4" wird ein Anreizsystem zur baulichen Weiterentwicklung geschaffen.
Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die allgemeine Bauund Zonenordnung.
Das Dachgeschoss darf durch ein Vollgeschoss ersetzt werden, wenn Folgendes erfüllt wird:
–besonders gute Einordnung und Gestaltung der Bauten (gemäss §71 PBG)
–besonders gute Freiraumqualität
–grösserer zusammenhängender Grünraum, welcher für alle Generationen seine Vorzüge hat
–Eine Spielwiese kann z.B. sowohl und gleichzeitig dem Grünraum als auch den Kinderspielplätzen gemäss Art. 37 Abs. 1 zugerechnet werden.
–zusätzliche Flächen sind für Wohnzwecke zu nutzen
–Einhaltung und Nachweis der …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 6 m³/m² | Art. 26, S. 37 | 0.75 |
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 26, S. 37 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.