Zone W3 · Dübendorf

Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone W3 in Dübendorf (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • eBaugesuche ZH obligatorisch
  • Unterschriftenblatt vollständig

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Dübendorf · S. 7

Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen

Bauzonen

a)Kernzonen

–Kernzone Bahnhofstrasse

K1

–Kernzone Wallisellenstrasse

K2

–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,

K3

Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach

b)Zentrumszonen

–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet

Z1

–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.

Z2

–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a

–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse

Z3b

–Zentrumszone 4 Hochbord

Z4

c)Wohnzonen

–Wohnzone zweigeschossig

W2a

–Wohnzone zweigeschossig

W2b

–Wohnzone zweigeschossig

W2c

–Wohnzone dreigeschossig

W3

–Wohnzone viergeschossig

W4

d)Industrie- und Gewerbezonen

–Industrie- und Gewerbezone 1

IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2

IG2

–Industrie- und Gewerbezone 3

IG3 Seite 5

Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und

62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …

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Art. 19BZO Dübendorf · S. 31

Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse

W2a W2b W2c W3 W 4

a)Ausnützungsziffer max.

30 %     30 %       45 %     65 %     80 %
b) Vollgeschosse max.
2            2             2           3            4

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 31) verbindlich lesbar.

c)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max.

1 1 1 1 1

d)Gebäudelänge max. 30m 30m 30m 45m 45m

e)Grenzabstände Grundabstand kleiner min.

4,5m 4,5m 4,5m 5,0m 6,0m grosser min.

10,0m 10,0m 10,0m 12,0m 15,0m Grundabstand + Mehrlängenzuschlag Art. 33) kleiner max. erforderl. 8,0m 8,0m 8,0m 10,0m 12,0m grosser max. erforderl. 16,0m 16,0m 16,0m 18,0m 22,0m

f)Gebäudehöhe max. 7,5m

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Art. 20BZO Dübendorf · S. 31

1In der Zone W2b ist nur Wohnnutzung zugelassen.

2In den Zonen W2a, W2c, W3 und W4 sind nicht störende Gewerbe sowie Betriebe für die Quartierversorgung zugelassen, wobei der Anteil der gewerblich genutzten Flächen an den Gesamtnutzflächen eines Gebäudes in den Zonen W2c, W3 sowie W4 höchstens 20 % und in der Zone W2a höchstens 30 % betragen darf. zugelassen.

3In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten sind mässig störende Gewerbe zugelassen. Nutzweise Seite 29 Zu Art. 21 In Gebieten mit Gewerbeerleichterung gelten erhöhte Gewerbeanteile und Abstandserleichterungen für gewerbliche Erdgeschossbauten. Über den Immissionsgrad sagt diese Bestimmung nichts aus. Die Erleichterung kann für nicht störende oder für mässig störende Gewerbe gelten. Gebiete mit Gewerbeerleichterung sind dort ausgeschieden, wo infolge der Immissionen die Wohnlage nicht ideal ist und wo infolge der günstigen Verkehrslage eine gewerbliche Entwicklung begünstigt werden soll. (vgl. auch BO Art. 36).

Die Festlegung einer Freiflächenziffer in Gebieten mit Gewerbeerleichterung soll sicherstellen, dass trotz der kleineren Abstände und allfälligen Zufahrten und Hofflächen eine angemessene Grünfläche erhalten bleibt, die auch das Wohnen in diesen gemischten Zonen noch angenehm macht (PBG § 254 ff.).

Zu Art. 22 In den Hanglagen der Zonen W2a und W2b soll das Quartierbild nicht durch massiv in Erscheinung tretende Untergeschosse und Abgrabungen beeinträchtigt werden. Dazu dienen die Beschränkung der Gebäudehöhe und das Abgrabungsverbot (Art.

19BO, …

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Art. 42BZO Dübendorf · S. 57

1Diese Bauordnung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung auf den vom Stadtrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Der Stadtrat ist berechtigt, den Regierungsrat um eine sachlich oder örtlich partielle Genehmigung zu ersuchen und die Bauordnung sachlich oder örtlich beschränkt in Kraft zu setzen.

2Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird die Bauordnung vom 27. Januar 1986 mit den seitherigen Änderungen im Umfang der Inkraftsetzung dieser Bauordnung aufgehoben. Grundsatz Bisheriges Recht Seite 55

Sachregister Art.

A Abbruch von Gebäuden in den Kernzonen 10 Abstandsvorschriften 31-35 Abstand am Zonenrand in den Industrie- und Gewerbezonen 25 Abstände in den Kernzonen 9 Abweichungen vom bisherigen Gebäudeprofil in den Kernzonen 5,6 Allgemeine Erscheinung der Bauten in den Kernzonen 8 Anteil der gewerblich genutzten Fläche in den Zonen W2, W3 und W4 20, 21 Arealfläche bei Arealüberbauungen 27 Arealüberbauungen 27-29 Ausnützungsbonus bei Arealüberbauungen im Minergie-Standard 28 Ausnützungsverschiebung bei Arealüberbauungen 29 Ausnützungsziffer in der Zentrumszone 16

–in den Wohnzonen 19

–bei Gewerbeerleichterung in den Zonen W2, W3 und W4 21

–im landschaftlich empfindlichen Gebiet 22

–bei Bürogebäuden in den Industrie- und Gewerbezonen 23 Aussichtsschutz 30 Aussichtsschutzpläne 3

B Baubereiche in den Kernzonen 7 Baumassenziffer in den Industrie- und Gewerbezonen 23 Besondere Gebäude 35 Bestehende, nicht bezeichnete Gebäude in den Kern …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 19, S. 310.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 19, S. 310.95
Gebäudelänge≤ 45 mArt. 19, S. 310.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 19, S. 310.95
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 19, S. 310.95

Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Dübendorf?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dübendorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Dübendorf: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Dübendorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dübendorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dübendorf ein?
Baugesuche in Dübendorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf. Ablauf nach der Einreichung →

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