Zone Z3b · Dübendorf
Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Z3b in Dübendorf (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.4, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesuche ZH obligatorisch
- Unterschriftenblatt vollständig
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Behandlungsfrist: Voranfragen bis zu drei Wochen
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «Z3b» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dübendorf · S. 7
Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen
Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone Bahnhofstrasse
K1
–Kernzone Wallisellenstrasse
K2
–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,
K3
Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach
b)Zentrumszonen
–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet
Z1
–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.
Z2
–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a
–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse
Z3b
–Zentrumszone 4 Hochbord
Z4
c)Wohnzonen
–Wohnzone zweigeschossig
W2a
–Wohnzone zweigeschossig
W2b
–Wohnzone zweigeschossig
W2c
–Wohnzone dreigeschossig
W3
–Wohnzone viergeschossig
W4
d)Industrie- und Gewerbezonen
–Industrie- und Gewerbezone 1
IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2
IG2
–Industrie- und Gewerbezone 3
IG3 Seite 5
Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und
62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …
Art. 16BZO Dübendorf · S. 23
Es gelten folgende Grundmasse:
Z1 Z2 Z3a Z3b Z4 Ausnützungsziffer, max. 60 % 110% 140% 140% - Baumassenziffer - - - - 7 m3/m2 Freiflächenziffer - - 20% 20% 20%/40%3/ min. Wohnanteil 60%1/ 30% 0% 30%5/ gemäss EP4/
30%2/
max. Wohnanteil - - - 70% gemäss EP4/ Vollgeschosse max. 3 3 frei frei frei Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 1 1 1 1 0 Gebäudehöhe max.
- - 17m 17m - Gesamthöhe max. - - - - 25m Gebäudelänge max. 45m 80m unbes. 80m6/ unbes. Grenzabstand:
–kleiner min. 5.0m 3.5m 6.0m 6.0m 3.5m
–grosser min. 12.0m 6.0m - - -
–kleiner max. 10.0m 3.5m - - -
–grosser max. 18.0m 13.0m - - - 1/ südlich der Bahnlinie 2/ nördlich der Bahnlinie 3/ bei Hochhäusern (anteilsmässig zur Baumasse Hochhaus, inkl. Sockelbereich im Umfang Hochhausgrundriss) 4/ Ergänzungsplan „Zentrumszone Hochbord“ (vgl. Art. 16b) 5/ Zwischen Überlandstrasse und Bahn gilt kein Mindestwohnanteil. 6/ Bei der Berechnung der maximalen Gebäudelänge werden Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7m unterschreitet, zusammengezählt.
Z1 Zentrumszone Bahnhofgebiet
Z2 Zentrumszone Obere Bahnhofstrasse/Adlerstrasse
Z3a Zentrumszone Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord
Z3b Zentrumszone Wangen- und Überlandstrasse
Z4 Zentrumszone Hochbord Seite 21 Zu Art. 16a Übersteigt die AZ 140% respektive eine diesem Mass entsprechende Baumassenziffer, so wird die Integration der Wohnnutzung vor erhöhte Anforderungen gestellt. Deshalb wird der Nachweis verlangt, dass …
Art. 16aBZO Dübendorf · S. 25
Wird in der Zone Z3a und Z3b Wohnnutzung vorgesehen, so ist der Nachweis zu erbringen, dass diese städtebaulich und wohnhygienisch befriedigend integriert werden kann.
Art. 16cBZO Dübendorf · S. 27
1 ln der Zentrumszone Z3b sind Wohnungen in Erdgeschossen nicht zulässig, welche sich zur Dietlikon-, Wangen- und Überlandstrasse ausrichten. ln diesen Bereichen sind publikumsorientierte / dienstleistungsorientierte Nutzungen zu realisieren.
2Das Erdgeschoss hat eine Bruttogeschosshöhe (OK fertig Boden bis OK fertig Boden) von mindestens 4.0 m aufzuweisen. Die Höhenlage des Erdgeschosses ist so anzusetzen, dass die Zugänge von der Strasse stufenlos erreicht werden können.
3Für die erste Gebäudetiefe entlang der Wangenstrasse und im gestaltungsplanpflichtigen Gebiet Bahnhof Nord entlang der Überlandstrasse sind Ergänzende Vorschriften Z3b - der Grenzbau für alle Geschosse mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn gestattet; - der Grenzbau für Untergeschosse und Erdgeschosse bis auf eine Bautiefe von 15.0 m ab Baulinie auch ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig, sofern die schutzwürdigen öffentlichen und nachbarlichen lnteressen gewahrt bleiben (z.B. bestehende Durchfahrten) und das Erdgeschoss dauerhaft gewerblich genutzt wird; - das Bauen auf die Verkehrsbaulinie für alle Vollgeschosse auf einer Anstosslänge von mindestens 80% Pflicht. Es besteht ein Anordnungsspielraum von maximal 1.0 m. lm Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens kann von der Anbaupflicht abgewichen werden, wenn dadurch städtebaulich bessere Lösungen erzielt werden. Seite 25 Seite 26
Art. 42BZO Dübendorf · S. 57
1Diese Bauordnung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung auf den vom Stadtrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Der Stadtrat ist berechtigt, den Regierungsrat um eine sachlich oder örtlich partielle Genehmigung zu ersuchen und die Bauordnung sachlich oder örtlich beschränkt in Kraft zu setzen.
2Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird die Bauordnung vom 27. Januar 1986 mit den seitherigen Änderungen im Umfang der Inkraftsetzung dieser Bauordnung aufgehoben. Grundsatz Bisheriges Recht Seite 55
Sachregister Art.
A Abbruch von Gebäuden in den Kernzonen 10 Abstandsvorschriften 31-35 Abstand am Zonenrand in den Industrie- und Gewerbezonen 25 Abstände in den Kernzonen 9 Abweichungen vom bisherigen Gebäudeprofil in den Kernzonen 5,6 Allgemeine Erscheinung der Bauten in den Kernzonen 8 Anteil der gewerblich genutzten Fläche in den Zonen W2, W3 und W4 20, 21 Arealfläche bei Arealüberbauungen 27 Arealüberbauungen 27-29 Ausnützungsbonus bei Arealüberbauungen im Minergie-Standard 28 Ausnützungsverschiebung bei Arealüberbauungen 29 Ausnützungsziffer in der Zentrumszone 16
–in den Wohnzonen 19
–bei Gewerbeerleichterung in den Zonen W2, W3 und W4 21
–im landschaftlich empfindlichen Gebiet 22
–bei Bürogebäuden in den Industrie- und Gewerbezonen 23 Aussichtsschutz 30 Aussichtsschutzpläne 3
B Baubereiche in den Kernzonen 7 Baumassenziffer in den Industrie- und Gewerbezonen 23 Besondere Gebäude 35 Bestehende, nicht bezeichnete Gebäude in den Kern …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.4 | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 80 m | Art. 16, S. 23 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 17 m | Art. 11, S. 19 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.