Zone IG2 · Dübendorf
Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone IG2 in Dübendorf (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesuche ZH obligatorisch
- Unterschriftenblatt vollständig
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Behandlungsfrist: Voranfragen bis zu drei Wochen
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «IG2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dübendorf · S. 7
Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen
Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone Bahnhofstrasse
K1
–Kernzone Wallisellenstrasse
K2
–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,
K3
Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach
b)Zentrumszonen
–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet
Z1
–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.
Z2
–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a
–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse
Z3b
–Zentrumszone 4 Hochbord
Z4
c)Wohnzonen
–Wohnzone zweigeschossig
W2a
–Wohnzone zweigeschossig
W2b
–Wohnzone zweigeschossig
W2c
–Wohnzone dreigeschossig
W3
–Wohnzone viergeschossig
W4
d)Industrie- und Gewerbezonen
–Industrie- und Gewerbezone 1
IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2
IG2
–Industrie- und Gewerbezone 3
IG3 Seite 5
Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und
62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …
Art. 23BZO Dübendorf · S. 35
Es gelten folgende Grundmasse:
IG1 IG2 IG3 IG4
a)Baumassenziffer max. 5m3/m2 6m3/m2 7m3/m2 6m3/m2
b)Freiflächenziffer min. 20 % 20 % 20 % 20 %
c)Gebäudehöhe max. 17m 20m 20m 12m Auf einem Streifen von 40,0 m Breite entlang der Glatt, dem Chriesbach und der Wohnzone im Gfenn max. 12,0m 12,0m 12,0m - Grundmasse
d)Grösste Höhe, max. Kote 457,8m - - -
e)Vollgeschosse max. frei frei frei frei
f)Dachgeschosse 1 1 1 1
g)Gebäudelänge max. 50,0m unbeschränkt unbeschr.
h)Grenzabstand min. 6,0 m 6,0 m 6,0 m 6,0m
Art. 24BZO Dübendorf · S. 35
1In den Industrie- und Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen.
2Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind, unter Berücksichtigung der Einschränkungen von Art. 25a, in allen Industrie- und Gewerbezonen zugelassen.
3Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zulässig. Nutzweise Seite 33 Zu Art. 25 Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, dass die angrenzenden Wohnzonen von zu hohen Gebäuden geschützt werden und ein genügender Sonnen- und Lichteinfall gewährleistet ist. (PBG § 59)
Zu Art. 26 Da die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sehr unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden muss, sind Massvorschriften nicht sinnvoll. Die Nachbargrundstücke werden aber keine grösseren Einwirkungen erleiden als durch Bauten in der eigenen Zone. (PBG § 49, 60, 250 ff.)
Die Immissionen und die Dichte der Überbauung ergeben sich normalerweise aus dem Zweck der öffentlichen Bauten. Die Aussenstation der ETH lässt aber sehr viele Arten der Nutzung offen, weshalb es angezeigt ist, zusätzliche Massvorschriften festzulegen. Sie entsprechen der Zone IG2. (PBG §§ 49,60) Seite 34
Art. 25BZO Dübendorf · S. 37
Gegenüber Grundstücken in einer angrenzenden Wohnzone haben Bauten in der IG1, IG2 und IG3 mindestens folgende Abstände einzuhalten:
bis zu 12,00 m Gebäudehöhe mindestens 20,0 m bis zu 17,00 m Gebäudehöhe mindestens 25,0 m bis zu 20,00 m Gebäudehöhe mindestens 30,0 m Abstand am Zonenrand
2.4.2. Industrie- und Gewerbezone Flugplatzrand IG4
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (gross) | ≥ 20 m | Art. 25, S. 37 | 0.85 |
| Baumassenziffer | ≤ 6 m3/m2 | Art. 23, S. 35 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 23, S. 35 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 23, S. 35 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.