Zone Z2 · Dübendorf
Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Z2 in Dübendorf (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1.1, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesuche ZH obligatorisch
- Unterschriftenblatt vollständig
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Behandlungsfrist: Voranfragen bis zu drei Wochen
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «Z2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dübendorf · S. 7
Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen
Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone Bahnhofstrasse
K1
–Kernzone Wallisellenstrasse
K2
–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,
K3
Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach
b)Zentrumszonen
–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet
Z1
–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.
Z2
–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a
–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse
Z3b
–Zentrumszone 4 Hochbord
Z4
c)Wohnzonen
–Wohnzone zweigeschossig
W2a
–Wohnzone zweigeschossig
W2b
–Wohnzone zweigeschossig
W2c
–Wohnzone dreigeschossig
W3
–Wohnzone viergeschossig
W4
d)Industrie- und Gewerbezonen
–Industrie- und Gewerbezone 1
IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2
IG2
–Industrie- und Gewerbezone 3
IG3 Seite 5
Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und
62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …
Art. 16BZO Dübendorf · S. 23
Es gelten folgende Grundmasse:
Z1 Z2 Z3a Z3b Z4 Ausnützungsziffer, max. 60 % 110% 140% 140% - Baumassenziffer - - - - 7 m3/m2 Freiflächenziffer - - 20% 20% 20%/40%3/ min. Wohnanteil 60%1/ 30% 0% 30%5/ gemäss EP4/
30%2/
max. Wohnanteil - - - 70% gemäss EP4/ Vollgeschosse max. 3 3 frei frei frei Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 1 1 1 1 0 Gebäudehöhe max.
- - 17m 17m - Gesamthöhe max. - - - - 25m Gebäudelänge max. 45m 80m unbes. 80m6/ unbes. Grenzabstand:
–kleiner min. 5.0m 3.5m 6.0m 6.0m 3.5m
–grosser min. 12.0m 6.0m - - -
–kleiner max. 10.0m 3.5m - - -
–grosser max. 18.0m 13.0m - - - 1/ südlich der Bahnlinie 2/ nördlich der Bahnlinie 3/ bei Hochhäusern (anteilsmässig zur Baumasse Hochhaus, inkl. Sockelbereich im Umfang Hochhausgrundriss) 4/ Ergänzungsplan „Zentrumszone Hochbord“ (vgl. Art. 16b) 5/ Zwischen Überlandstrasse und Bahn gilt kein Mindestwohnanteil. 6/ Bei der Berechnung der maximalen Gebäudelänge werden Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7m unterschreitet, zusammengezählt.
Z1 Zentrumszone Bahnhofgebiet
Z2 Zentrumszone Obere Bahnhofstrasse/Adlerstrasse
Z3a Zentrumszone Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord
Z3b Zentrumszone Wangen- und Überlandstrasse
Z4 Zentrumszone Hochbord Seite 21 Zu Art. 16a Übersteigt die AZ 140% respektive eine diesem Mass entsprechende Baumassenziffer, so wird die Integration der Wohnnutzung vor erhöhte Anforderungen gestellt. Deshalb wird der Nachweis verlangt, dass …
Art. 26bBZO Dübendorf · S. 39
1Mit diesen Sonderbauvorschriften sollen unter dem Aspekt der Siedlungserneuerung und der Aufwertung sowie der Gestaltung grösserer und attraktiver Freiräume die Voraussetzungen für Nachverdichtungen mit hoher Siedlungsqualität geschaffen werden.
2Der Strassenraum des Rechweges, der Oskar-Bider-Strasse und der Überlandstrasse im Anschluss an das Flugfeldquartier ist gemäss Ergänzungsplan Flugfeldquartier mit der Bebauung als optisch wirksame Kante zu fassen. Nutzweise Aufwertung und Verdichtung der Zone W4 Flugfeldquartier Seite 37 Seite 38
3Die Grünraume sind für alle Generationen attraktiv zu gestalten und haben mindestens 15 % der Gesamtnutzflächen gemäss Art. 37 Abs. 1 zu umfassen. Die Grünraume haben besonders gute Qualitäten aufzuweisen und sollen in den Bereichen der vorgegebenen Schraffuren im Ergänzungsplan Flugfeldquartier zusammengefasst werden.
4Das zonenkonforme Dachgeschoss darf durch ein Vollgeschoss mit Flachdach ersetzt werden, wenn dabei eine besonders gute Einordnung, Gestaltung und Freiraumqualität nachgewiesen wird.
5Der grosse Grenzabstand und der Mehrlängenzuschlag finden keine Anwendung.
6Die Ausnützungsziffer erhöht sich auf max. 100 % und die Vollgeschosszahl auf 5 VG (kein zusätzliches DG).
7Die zusätzlich zur Grundordnung ermöglichten Geschossflächen sind vollständig für Wohnzwecke zu nutzen.
8Bei Neubauten sind Abs. 5 - 7 nur anwendbar, wenn die Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIE®-Standards eingehalten und nachgewiesen werden.
9Diese Sonderbauvorschriften sind nicht anw …
Art. 27BZO Dübendorf · S. 43
1Arealüberbauungen sind in den Zentrumszonen Z1 und Z2 sowie in den Wohnzonen zugelassen.
2Die Arealfläche muss mindestens 3000 m2 Bauzonenfläche umfassen. Arealfläche
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.1 | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 80 m | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 16, S. 23 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.