Art. 26 · Massvorschriften
BZO Dübendorf · S. 37 · Original-PDF
1In der Zone Oe gelten unter Vorbehalt von Abs. 3 die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten.
. Massvorschriften Seite 35
Zu Art. 26a Die Erholungszone dient Erholungszwecken, sofern diese grossflächige bauliche Massnahmen benötigen. Die Erholungszone ist im Unterschied zur Freihaltezone eine Bauzone; Bauten und Anlagen sind aber nur im Rahmen der Vorgaben der Richtplanung zulässig (§§ 61f. PBG). Die BO umschreibt die möglichen Bauten und Anlagen für die vier Arten der Erholungszone: Freibad (EA), Sportplatz (EB), Familiengärten (EC) und Pfadiheim Schlupf (ED). Die Massvorschriften für Familiengärten werden in einem separaten Reglement festgelegt.
Zu Art. 26b Mit der Sonderbauvorschrift "Aufwertung und Verdichtung der Zone W4" wird ein Anreizsystem zur baulichen Weiterentwicklung geschaffen.
Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die allgemeine Bauund Zonenordnung.
Das Dachgeschoss darf durch ein Vollgeschoss ersetzt werden, wenn Folgendes erfüllt wird:
–besonders gute Einordnung und Gestaltung der Bauten (gemäss §71 PBG)
–besonders gute Freiraumqualität
–grösserer zusammenhängender Grünraum, welcher für alle Generationen seine Vorzüge hat
–Eine Spielwiese kann z.B. sowohl und gleichzeitig dem Grünraum als auch den Kinderspielplätzen gemäss Art. 37 Abs. 1 zugerechnet werden.
–zusätzliche Flächen sind für Wohnzwecke zu nutzen
–Einhaltung und Nachweis der Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIEStandards oder einer gleichwertigen alternativen Lösung. Seite 36
3In den Arealen Ortstallwisen, Huebwisen und Giessen (Aussenstation ETH) sind die Immissionen auf mässig störende Anlagen beschränkt. Ferner gilt eine maximale Baumassenziffer von 6m3/m2. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 20m
2.6 Erholungszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.