Zone W2b · Dübendorf

Zürich · BFS 191 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone W2b in Dübendorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • eBaugesuche ZH obligatorisch
  • Unterschriftenblatt vollständig

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dübendorf, in denen «W2b» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Dübendorf · S. 7

Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen

Bauzonen

a)Kernzonen

–Kernzone Bahnhofstrasse

K1

–Kernzone Wallisellenstrasse

K2

–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,

K3

Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach

b)Zentrumszonen

–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet

Z1

–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.

Z2

–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a

–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse

Z3b

–Zentrumszone 4 Hochbord

Z4

c)Wohnzonen

–Wohnzone zweigeschossig

W2a

–Wohnzone zweigeschossig

W2b

–Wohnzone zweigeschossig

W2c

–Wohnzone dreigeschossig

W3

–Wohnzone viergeschossig

W4

d)Industrie- und Gewerbezonen

–Industrie- und Gewerbezone 1

IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2

IG2

–Industrie- und Gewerbezone 3

IG3 Seite 5

Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und

62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewä …

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Art. 18BZO Dübendorf · S. 29

Entlang der Bahnhofstrasse sind die Bauten auf die bestehenden Baufluchten zu stellen. Seite 27

Zu Art. 19 Mit Ausnahme der Ausnützungsziffern wurden die Grundmasse der bisherigen Vorschriften übernommen. Der Charakter der einzelnen Zonen soll beibehalten werden. Die maximalen Grenzabstände können nur bei Arealüberbauungen erreicht werden, wo gemäss Art. 28 BO die Beschränkung der Gebäudelänge wegfällt. Die Zulassung von Gewerbe wird gebietsweise geregelt (PBG §§ 49, 52 ff., 250 ff).

.

Zu Art. 20 Die Wohnzone W2b soll den bisherigen Einfamilienhauscharakter dieser Zone beibehalten. Zur Wohnnutzung gehören auch Arbeitsräume, die mit einer Wohnung zusammenhängen, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Wohnfläche stehen (PBG § 52 Abs. 1).

Es ist sinnvoll, in den Wohnzonen nicht störende Gewerbe in beschränktem Umfang zuzulassen, da auch in Wohngebieten z.B. Läden, Ateliers oder Praxen angesiedelt sein sollen, deren Umfang über die in der reinen Wohnnutzung enthaltenen Arbeitsräume hinausgeht (PBG § 52 Abs. 3, BO Art. 36). Mässig störende Gewerbe werden in den zentrumsnahen Gebieten zugelassen, welche schon heute eine stark gemischte Nutzung mit entsprechenden Betrieben aufweisen und die auch von anderen Immissionen (Strassen, Bahn, etc.) vorbelastet sind (PBG § 52 Abs. 3). Seite 28 2.3 Wohnzonen

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Art. 19BZO Dübendorf · S. 31

Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse

W2a W2b W2c W3 W 4

a)Ausnützungsziffer max.

30 %     30 %       45 %     65 %     80 %
b) Vollgeschosse max.
2            2             2           3            4

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 31) verbindlich lesbar.

c)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max.

1 1 1 1 1

d)Gebäudelänge max. 30m 30m 30m 45m 45m

e)Grenzabstände Grundabstand kleiner min.

4,5m 4,5m 4,5m 5,0m 6,0m grosser min.

10,0m 10,0m 10,0m 12,0m 15,0m Grundabstand + Mehrlängenzuschlag Art. 33) kleiner max. erforderl. 8,0m 8,0m 8,0m 10,0m 12,0m grosser max. erforderl. 16,0m 16,0m 16,0m 18,0m 22,0m

f)Gebäudehöhe max. 7,5m

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Art. 20BZO Dübendorf · S. 31

1In der Zone W2b ist nur Wohnnutzung zugelassen.

2In den Zonen W2a, W2c, W3 und W4 sind nicht störende Gewerbe sowie Betriebe für die Quartierversorgung zugelassen, wobei der Anteil der gewerblich genutzten Flächen an den Gesamtnutzflächen eines Gebäudes in den Zonen W2c, W3 sowie W4 höchstens 20 % und in der Zone W2a höchstens 30 % betragen darf. zugelassen.

3In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten sind mässig störende Gewerbe zugelassen. Nutzweise Seite 29 Zu Art. 21 In Gebieten mit Gewerbeerleichterung gelten erhöhte Gewerbeanteile und Abstandserleichterungen für gewerbliche Erdgeschossbauten. Über den Immissionsgrad sagt diese Bestimmung nichts aus. Die Erleichterung kann für nicht störende oder für mässig störende Gewerbe gelten. Gebiete mit Gewerbeerleichterung sind dort ausgeschieden, wo infolge der Immissionen die Wohnlage nicht ideal ist und wo infolge der günstigen Verkehrslage eine gewerbliche Entwicklung begünstigt werden soll. (vgl. auch BO Art. 36).

Die Festlegung einer Freiflächenziffer in Gebieten mit Gewerbeerleichterung soll sicherstellen, dass trotz der kleineren Abstände und allfälligen Zufahrten und Hofflächen eine angemessene Grünfläche erhalten bleibt, die auch das Wohnen in diesen gemischten Zonen noch angenehm macht (PBG § 254 ff.).

Zu Art. 22 In den Hanglagen der Zonen W2a und W2b soll das Quartierbild nicht durch massiv in Erscheinung tretende Untergeschosse und Abgrabungen beeinträchtigt werden. Dazu dienen die Beschränkung der Gebäudehöhe und das Abgrabungsverbot (Art.

19BO, …

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Art. 22BZO Dübendorf · S. 33

In den Hanglagen der Zonen W2a und W2b sind Abgrabungen nicht zulässig. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Abgrabungen untergeordneter Natur und Garagenzufahrten an talseitigen Fassaden. Gestaltung Seite 31

Zu Art. 23 In der Industriezone ist die Begrenzung der Baukubatur durch Baumasse statt Ausnützungsziffern zweckmässig, da sehr unterschiedliche Geschosshöhen vorkommen und die Summe nutzbarer Geschossflächen deshalb einen eher zufälligen Wert ergäbe. (PGB §§ 49, 56 ff., 250 ff.)

Mit der Festsetzung einer Freiflächenziffer wird erreicht, dass nicht alle unüberbaubaren Flächen für Zufahrten, Parkplätze und Lager verwendet werden.

Innerhalb der maximalen Gebäudehöhe ist die Anzahl der Vollgeschosse frei. Unter Vorbehalt der Einhaltung der Baumassenziffer kann ein nutzbares Dachgeschoss errichtet werden.

Zu Art. 24 Die Lage und die heutige Nutzung bringen es mit sich, dass die Industrie- und Gewerbezone in Dübendorf für die Ansiedlung stark störender Betriebe nicht geeignet sind. Seite 32 2.4 Industrie- und Gewerbezone IG

2.4.1 Gemeinsame Bestimmungen

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Art. 28BZO Dübendorf · S. 43

1Die zonengemässen Gebäudelängenbeschränkungen gelten nicht.

2Es ist ein zusätzliches Vollgeschoss gestattet, ausser in den Zonen W2a, W2b und im Gebiet Flugfeldquartier Innenbereich (W4).

3Werden die Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIE®-Standards bei sämtlichen Gebäuden eingehalten, wird ein Ausnützungsbonus von 10% der zonengemässen Ausnützung gewährt.

4Werden die Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIE-P-Standards bei sämtlichen Gebäuden eingehalten, wird ein Ausnützungsbonus von 20% der zonengemässen Ausnützung gewährt.

5Die Ausnützungszuschläge von Abs. 3 und Abs. 4 sind nicht kumulierbar. Massvorschriften Ausnützungsbonus

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Zone W2b ist nur Wohnnutzung zugelassen.» · Art. 20

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 19, S. 310.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 19, S. 310.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 19, S. 310.95
Grenzabstand (klein)≥ 4.5 mArt. 19, S. 310.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 19, S. 310.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 19, S. 310.70

Extrahiert aus der BZO Dübendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2b

Was gilt in der Zone W2b in Dübendorf?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dübendorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2b sein?
Laut BZO Dübendorf: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2b einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Dübendorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dübendorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dübendorf ein?
Baugesuche in Dübendorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf. Ablauf nach der Einreichung →

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