Zone Z · Dagmersellen
Luzern · BFS 1125 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Z in Dagmersellen (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Pläne vermasst, datiert, nummeriert, farblich gekennzeichnet
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung beim Regionalen Bauamt, einfach in Papier
- Material- und Farbkonzept
- Gebühren nach Bau- und Zonenreglement, externe Aufwände weiterverrechnet
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Regionales Bauamt Dagmersellen
- 062 748 52 62
- bau@dagmersellen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dagmersellen, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 5
gen eine Fachinstanz ein. Die Gemeinde setzt die Fachinstanz bei BauvorFachinstanz haben in den Dorfkernzonen A, B, C, D und E (Dk-A, Dk-B, Dk-C, Dk-D, Dk-E), in der Zentrumszone (Z), in der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) und bei Kulturdenkmälern, sowie bei der Beurteilung von Gestaltungsund Bebauungsplänen ein.
2Die Gemeinde kann auf die Stellungnahme der Fachinstanz verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine quartier- und ortsbildprägende Wirkung haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien (z.B. Jury bei qualifizierten Verfahren nach Art. 5) bleibt vorbehalten.
3Die Gemeinde kann in den übrigen Zonen die Fachinstanz bei Bedarf beiziehen.
4Die Fachinstanz stellt der Gemeinde jeweils einen begründeten Antrag, der empfehlenden Charakter hat. Die Gemeinde erlässt für die Zusammensetzung der Fachinstanz und deren Aufgaben ein Pflichtenheft. Wo in den Dorfkernzonen Dk-A, Dk-B, Dk-C, Dk-D, Dk-E, der Zentrums-
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 5
zone (Z) und den Sonderbauzonen kein rechtsgültiger Bebauungsplan Koordination bei Plaoder Gestaltungsplan vorliegt, sind baubewilligungspflichtige Vorhaben nungsbeginn mit den zuständigen kommunalen Stellen wie folgt abzustimmen:
a)Baubewilligungspflichtige Vorhaben sind bei Beginn der Planungsund Projektierungsarbeiten der Gemeinde bekannt zu geben.
b)Die Gemeinde erteilt schriftlich Auskunft zu allfällig bereits bekannten oder zu erwartenden Rahmenbedingungen für das Vorhaben. Sie
5 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement berücksichtigt soweit als möglich die Anliegen der Bauherrschaft und allfällig betroffener Dritter.
c)Die Gemeinde begleitet bei Bedarf die Erarbeitung des Projekts.
1Ein qualifiziertes Verfahren liegt vor, wenn:
Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 8
bauungsziffer 1 (ÜZ-1). Überbauungsziffer ÜZ
2Unterschreiten Bauten in der Wohnzone die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.0 m gilt die Überbauungsziffer
2(ÜZ-2).
3Wird das oberste Geschoss im Sinne von § 36 Abs. 1c PBV in der Fläche um mindestens 1/5 zurückversetzt, gilt die Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3).
4Für Bauten, die eine Gesamthöhe von 4.50 m nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen erhalten, gilt in allen Zonen mit Überbauungsziffer zusätzlich die separate Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) wobei jedenfalls mindestens 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche realisiert werden darf.
5Nicht realisierte Gebäudeflächen der Überbauungsziffern 1 bis 3 können für Gebäudeflächen der Überbauungsziffer 4 verwendet werden.
6Bei bestehenden Reihenhäusern mit zwei oder mehr Gebäudeeinheiten gilt anstelle der zonengemässen Überbauungsziffer die bestehende Gebäudefläche, sofern diese grösser als die zonengemäss zugelassene Gebäudefläche ist. Massgebende Veränderungen sowie Ersatz- und Erweiterungsbauten sind nur möglich, wenn die zusammengebauten Gebäude als Gesamtes erneuert oder ersetzt werden. In den Wohnzonen W-C und W-D ausserhalb eines Gestaltungs- oder
| Zusätzliche anrechenbare Gebäude- fläche | ||
|---|---|---|
| Parzelle<800 m2 | Parzelle>800 m2 | |
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Ein- haltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse | 25 m2 | 45 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35 m2 | 65 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70 m2 | 130 m2 |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9
D und W-E gelten keine Vorgaben zu Mindestnutzungen. Mindestnutzungen
2In den Zonen Z, Dk-A in Dagmersellen, W-A und W-Ar sind bei Neubauten pro Gebäude mindestens drei Wohnungen zu realisieren. Die Gemeinde kann für Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen sowie für kleine Parzellen Ausnahmen zulassen.
3In den Arbeitszonen sind neue Gebäude mit mindestens drei oberirdisch gewerblich genutzten Geschossen zu realisieren. Die Gemeinde kann für betriebsbedingte Anforderungen, für Lagernutzungen in Zusammenhang mit einem Betrieb am selben Standort und für Nutzungen im Rahmen von Bebauungs- und Gestaltungsplänen Ausnahmen zulassen. 2. Bauzonen
1Die Dorfkernzonen und die Zentrumszone dienen der Erhaltung und der
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9
massvollen baulichen Entwicklung der heutigen Dorfkerne von DagmerZentrumszone (Z), sellen, Uffikon und Buchs und der besonders guten Eingliederung von Dorfkernzonen Neu- und Umbauten ins Ortsbild sowie in den Strassenraum. Bestehende (Dk-A, Dk-B, Dk-C, DkBauten und Freiräume, die das Ortsbild prägen, sind nach Möglichkeit zu D, Dk-E) erhalten.
2Zulässig sind Wohnungen, Geschäfts- und Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten sowie auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtete Ladenbetriebe. In der Dorfkernzone D (Dk-D) sind auch Landwirtschaftsbetriebe zulässig.
9 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
3Es gilt zusätzlich folgendes: Z Dk-A Dk-B Dk-C Dk-D Dk-E Dagmersellen Dagmersellen Uffikon Uffikon Buchs Dagmersellen
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Talseitige Fassadenhöhe 2g) 15.00 m 15.00 m - - - 12.00 m
b)Gesamthöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Gesamthöhe 2 g) 15.00 m 15.00 m 15.00 m 15.00 m 12.00 m 12.00 m
c)Grenzabstand 1 und 2 Abs. 6 5.00 m 5.00 m 5.00 m 4.00 m 4.00 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)f) Gde h) 0.34 0.28 Gde h) Gde h) Gde h)
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) - - Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) f) 0.36 0.30 Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) f) 0.08 0.08 e) Lärm-Empfindlichkeitsstufe III III III III III III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
f)Die Gemeinde kann bei qualifizierten Verfahren gemäss Art. 5 BZR höhere Überbauungsziffern zulassen. Die Realisierung von Gewächshäusern und betriebsbedingten Lager- und Infrastrukturräumen für den Gartenbau auf der Parzelle Nr. 192 wird durch eine entsprechende Erhöhung der Überbauungsziffer 1 ausgeglichen.* …
Art. 18BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 14
und Industriebetriebe zulässig. In der Arbeitszone 1 sind reine güterverArbeitszonen 1 und 2 kehrsintensive Betriebe (z.B. Logistik) nicht zulässig, in der Arbeitszone 2 (Ar-1 und Ar-2) sind reine Dienstleistungsbetriebe nicht zulässig.
2Verkaufsflächen von mehr als 300 m2 für den täglichen und häufigen periodischen Bedarf sowie Verkaufs- und Freizeitnutzungen von überregionalem Bedarf sind nicht zulässig.
3Soweit dies die betrieblichen Erfordernisse zulassen, sind die Aussenräume angemessen zu begrünen. Mit der Baubewilligung ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen. Dieser hat zu gewährleisten, dass mit der Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen eine möglichst naturnahe Umgebungsgestaltung erreicht wird, sich die Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild einfügen und am Siedlungsrand ein ökologisch wertvoller Übergang zur offenen Landschaft entsteht. Die Gemeinde kann im Rahmen der Baubewilligung die Begrünung vorschreiben.
4Es gilt zusätzlich folgendes: Ar-1 Ar-2
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 - -
Talseitige Fassadenhöhe 2 - - b) Gesamthöhe 1 15.00 m 20.00m Gesamthöhe 2 - - c) Grenzabstand 1 6.50 m 8.00 m Grenzabstand 2 - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 14) verbindlich lesbar.
d)Überbauungsziffer 1 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 2 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 3 Überbauungsziffer 4
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) III IV
f)Die Gemeinde legt die zulässige Überbauungsziffer im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Zur Wahrung der haushälterischen Bodennutzung kann sie eine minimale Überbauungsziffer festlegen.
5Unter Be …
Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 15
dustrielle Bauten und Anlagen bestimmt, die eine gute Anbindung ans Arbeitszone 3 (Ar-3) Strassen- und Eisenbahnnetz benötigen. Die Überbauung erfolgt aufgrund genehmigter Gestaltungspläne.
2Verkaufsflächen sind nicht zulässig, ausser sie stehen im direkten Zusammenhang mit einem in der Zone ansässigen Produktionsbetrieb.
3Im Baubewilligungsverfahren ist aufzuzeigen, wie
a)die Lage im Industriegebiet von regionaler Bedeutung,
b)die Eingliederung der Bauten und Anlagen in die Landschaft,
c)die Anliegen des Gewässerschutzes (z.B. Zurückhalten oder Versickernlassen von nicht verschmutztem Abwasser),
d)eine gute Durchgrünung des Areals unter Mitberücksichtigung ökologischer Aspekte,
e)einen zusammenhängenden Grünbereich von der Schweini bis zur Wigger und
f)eine haushälterische Nutzung des Areals sichergestellt werden kann resp. berücksichtigt wird.
4Es gilt zusätzlich folgendes: Ar-3
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 - Talseitige Fassadenhöhe 2 -
b)Gesamthöhe 1 Gde f)
Gesamthöhe 2 - c) Grenzabstand 1 10.00 m Grenzabstand 2 -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
d)Überbauungsziffer 1 Gde f) Überbauungsziffer 2 Gde f) Überbauungsziffer 3 Überbauungsziffer 4
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) IV
f)Die Gemeinde legt die zulässigen Höhen und Überbauungsziffern im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Zur Wahrung der haushälterischen Bodennutzung kann sie eine minimale Überbauungsziffer festlegen.
15 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
1Die Sonderbauzone Rismüli umfasst die Areale der bestehenden Gewer-
Art. 25BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 17
von Grünflächen im Baugebiet. Die einzelnen Nutzungen dieser Zone erGrünzonen (Gr-A, Gr-B) geben sich aus dem Anhang 2.
2In der Grünzone A gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
3Die Grünzone B ist einer Bauzone überlagert. Es sind keine Hochbauten oder Verkehrsanlagen zulässig.
4Die überlagerte Fläche in Grünzone B zählt zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Art. 37BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 22
Ergänzende Gestal-
2Für einen Gestaltungsplan, der die zonengemässen Vorschriften einhält, tungsplanbestimmunist keine minimale Arealfläche vorgeschrieben. gen
3Bei Gestaltungsplänen innerhalb von Gestaltungsplan-Pflichtgebieten und bei Gestaltungsplänen ausserhalb solcher Gebiete mit einer Fläche von mind. 4‘000 m2 in unbebautem Gebiet und von mind. 2‘000 m2 in bebautem Gebiet kann die Gemeinde Abweichungen von der Bau- und Zonenordnung oder einem Bebauungsplan zulassen. Maximal zulässige Abweichungen zur Überbauungsziffer (ÜZ 1-3), zur talseitigen Fassadenhöhe (Fh) und zur Gesamthöhe (Gh): ÜZ Fh Gh ohne qualifiziertes Verfahren gemäss Art. 5
GP innerhalb Pflichtgebiet + 10 % + 10 %* + 10 %* mit qualifiziertem Verfahren gemäss Art. 5 BZR GP ausserhalb Pflichtgebiet + 10 % + 10 % + 10 % GP innerhalb Pflichtgebiet + 20 % + 3.00 m + 3.00 m * Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Bahnhofstrasse, Dagmersellen, kann die Abweichung der Höhen im Bereich der Wohn- und Arbeitszone um 3.00 m gewährt werden, wenn die erhöhten Qualitätsanforderungen gemäss §
75Abs. 3 PBG und Art. 2 BZR auch ohne qualifiziertes Verfahren sichergestellt werden können (z.B. durch Begleitung der Fachinstanz und der kantonalen Denkmalpflege).
4Die Gemeinde gewährt die Abweichungen in dem Mass wie die Qualitätsforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG und Art. 2 BZR erfüllt werden. Im Weiteren gelten die gebietsspezifischen Anforderungen gemäss Anhang 5.
22 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
5Die Gemeinde kann im …
| ÜZ | Fh | Gh | ||
|---|---|---|---|---|
| ohne qualifizier- tes Verfahren gemäss Art. 5 BZR | GP ausserhalb Pflichtgebiet | Keine Ab- weichung | + 5 % | + 5 % |
| GP innerhalb Pflichtgebiet | + 10 % | + 10 %* | + 10 %* | |
| mit qualifizier- tem Verfahren gemäss Art. 5 BZR | GP ausserhalb Pflichtgebiet | + 10 % | + 10 % | + 10 % |
| GP innerhalb Pflichtgebiet | + 20 % | + 3.00 m | + 3.00 m |
Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 38BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 23
ten sich nach den §§ 93 – 97 des kantonalen Strassengesetzes (StrG). Abstellflächen für Fahrzeuge
2Bei Neubauten, Nutzungsänderungen und grösseren Umbauten hat der Bauherr auf privatem Grund ausreichend Ein- und Abstellflächen (für Autos, Mopeds, Velos usw.) zu schaffen.
3Der Garagenvorplatz zählt für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten nicht als Abstellfläche.
4Die Gemeinde setzt die Mindestzahl der Abstellflächen im Zusammenhang mit der Erteilung der Baubewilligung fest. Folgende Mindestanzahl an Abstellflächen ist zu realisieren:
a)Mindestens 1.5 Abstellflächen pro Wohneinheit für Bewohner (jeweils aufgerundet);
23 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
b)bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten sind zusätzlich 0,3 Abstellflächen pro Wohnung für Besucher erforderlich (jeweils aufgerundet).
c)Für Wohnungen gemäss Art. 10 eine Abstellfläche und kein Besucherparkplatz.
d)Für alle übrigen Bauten und Anlagen legt die Gemeinde die erforderliche Anzahl Abstellflächen fest.
5Bei Bauten und Anlagen mit grossem Publikumsverkehr bestimmt die Gemeinde die Anzahl der zu schaffenden Plätze nach dem voraussehbaren Bedarf, wobei die Richtlinien der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) als Grundlage für die Bemessung dienen.
6Die Gemeinde kann die Anzahl der zu erstellenden Abstellflächen herabsetzen oder deren Erstellung ganz untersagen. Es gilt § 94 StrG. Die Gemeinde kann bei grösseren Überbauungen (> 30 Abstellplätze) ein Mobilitätskonzept verlangen.
7Wo es die örtlichen Verhältnisse gestatten, kann die G …
Art. 41BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 25
1.50 m Vertikalmass überragen. Terraingestaltung (vgl. Skizze im Anhang)
2Stützmauern und mauerartige Böschungen haben ohne allfällige Absturzsicherung zusätzlich folgende Masse einzuhalten.
–ab massgebendem Terrain max. Höhe 1.50 m
–ab tiefer gelegtem Terrain max. Höhe 2.00 m
–bei Terrassenhäusern max. Höhe 3.00 m
3Als mauerartige Böschung (z.B. Löffelsteinmauer) gilt eine Geländegestaltung mit einer Neigung von mehr als 60°.
4Horizontal gestaffelte Stützmauern und mauerartige Böschungen müssen um die Höhe der jeweils höheren Stützmauer resp. mauerartigen Böschung zurückversetzt werden.
5Bei Vorliegen besonderer Umstände und bei Hauseinfahrten und Hauszugängen, kann die Gemeinde bei architektonisch guter Umsetzung und gut in die Landschaft eingepasster Umgebungsgestaltung höhere Stützmauern und mauerartige Böschungen zulassen.
1Der Kanton erfasst die Kulturdenkmäler in einem kantonalen Bauinventar.
Art. 45BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 27
Folgelösungen (z.B. Display) ein für das ganze Gemeindegebiet geltendes Reklamen Konzept erarbeiten, in dem Anzahl, Grösse und Standorte der Anschlagstellen bestimmt sind. Nach Genehmigung des Konzepts durch den Gemeinderat sind permanente Reklameanschlagstellen und digitale Folgelösungen (z.B. Display) nur aufgrund dieses Konzepts zu bewilligen.
2Der Gemeinderat kann für temporäre Reklamen Richtlinien erlassen.
1Anlagen zur Sonnenenergieerzeugung sind der Gebäudeform anzupas-
Art. 48BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 29
hellen, sind so zu erstellen und betreiben, dass sie keine Lichtimmissionen Beleuchtung/ ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen. Unnötige Lichtemissionen Lichtimmissionen sind zu vermeiden soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
2Festinstallierte Beleuchtungsanlagen im Freien mit potentiell störenden Auswirkungen, insbesondere Reklamebeleuchtungen, Areal- und Fassadenbeleuchtungen sowie himmelwärts gerichtete Lichtquellen, sind bewilligungspflichtig.
3Die Gemeinde kann die Bewilligung mit Auflagen zur Art, Leuchtdauer, Lichtstärke usw. der Anlage erlassen.
4Der Betrieb von festinstallierten Beleuchtungsanlagen und beleuchteten Reklamen (nicht aber innenliegenden Schaufensterbeleuchtungen) ist, mit Ausnahme der Sicherheit dienenden Anlagen wie Strassen-, Weg- oder Platzbeleuchtungen sowie saisonalen Fest- und Sportbeleuchtungen, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht gestattet. In begründeten Fällen, z.B. bei Betrieben mit längeren Öffnungszeiten usw., oder im öffentlichen Interesse, können Ausnahmen erteilt werden. III. Schutz der Gesundheit
Art. 54BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 31
planungen in technischen Gefahrenbereichen gemäss Konsultationskarte Technische Gefahren „Technische Gefahren“, die eine deutliche Erhöhung des Risikos für die Bevölkerung zur Folge haben, sind raumplanerische Massnahmen, Schutzmassnahmen am geplanten Objekt oder Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen oder Betrieben mit störfallrelevanten Gefahren zu prüfen und festzulegen.
2In eingezonten Gebieten mit einem hinterlegten Risikobericht ist zu prüfen, ob die darin getroffenen Annahmen weiterhin aktuell sind. Ändern sich die Annahmen wesentlich, insbesondere die vorgesehenen Nutzungen, ist der Risikobericht zu aktualisieren.
3In eingezonten Gebieten mit einer Auflage für Schutzmassnahmen (z.B. Personenzahlbeschränkung, ausreichende Abstände zur Risikoquelle, Anordnung der Raumaufteilung, technische Massnahmen an den Fassaden und Lüftungstechnik) sind bei Bauvorhaben diese Schutzmassnahmen der Dienststelle Umwelt und Energie zur Beurteilung einzureichen. In eingezonten Gebieten ohne Auflage für Schutzmassnahmen sind Schutzmassnahmen bei Bauvorhaben freiwillig zu realisieren.
4Schutzmassnahmen und raumplanerische Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren umzusetzen. IV. Aufsicht, Vollzug, Strafen
1Die Gemeinde stellt die Gebühren für Aufwendungen im Zusammenhang
Art. 58BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 32
durch den Regierungsrat in Kraft. Schlussbestimmungen
2Das Bau- und Zonenreglement vom 5. März 2013 wird aufgehoben.
3Alle Baugesuche, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung vom 14.06.2021 hängig sind, sind bezüglich der Nutzungsziffern ausschliesslich nach bisherigem Recht (Ausnützungsziffer) zu beurteilen.
4Folgende Gestaltungspläne werden aufgehoben:
a)Gestaltungsplan Oberdorf Uffikon vom 13.04.1976
b)Gestaltungsplan Hubermatte vom 18.07.1985
c)Gestaltungsplan Talacher vom 27.01.1987
d)Gestaltungsplan Kreuzberg vom 06.09.1988
e)Gestaltungsplan Mattenweg vom 06.09.1990
f)Gestaltungsplan Sonnmatt Uffikon vom 16.08.1994
g)Gestaltungsplan Sunnefeld Uffikon vom 18.09.1996
h)Gestaltungsplan Faselimatt 1 vom 24.04.1997
i)Gestaltungsplan Coop vom 22.01.1998
32 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
j)Gestaltungsplan Lindenzelgstrasse vom 27.05.1999
k)Gestaltungsplan Galliker AG vom 06.02.2003
l)Gestaltungsplan PanGas vom 12.04.2001 resp. 21.08.2003
m)Gestaltungsplan Faselimatt 2 vom 04.03.2004
n)Gestaltungsplan Sonnrain vom 11.12.2003 resp.18.10.2004
o)Gestaltungsplan Feldmatte vom 17.03.2005
p)Gestaltungsplan Schönberg vom 27.07.2005
q)Gestaltungsplan Im Baumgarten vom 24.04.1997 resp. 19.04.2007
r)Gestaltungsplan Burgfeld vom 05.07.2007
s)Gestaltungsplan JT International AG vom 26.06.2008
t)Gestaltungsplan Gezolan AG vom 14.08.2008
u)Gestaltungsplan Faselimatt 3 vom 27.11.2008
v)Gestaltungsplan Moschti vom 19.06.2008 resp. 05.12.2008
w)Gestaltungsplan Geracher Buchs vom 24.11.1994 resp. 1 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 13.5 m | Art. 13, S. 9 | 0.80 |
| Gesamthöhe | ≤ 13.5 m | Art. 13, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Dagmersellen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.