Art. 12 · Mindestnutzungen
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9 · Original-PDF
D und W-E gelten keine Vorgaben zu Mindestnutzungen. Mindestnutzungen
2In den Zonen Z, Dk-A in Dagmersellen, W-A und W-Ar sind bei Neubauten pro Gebäude mindestens drei Wohnungen zu realisieren. Die Gemeinde kann für Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen sowie für kleine Parzellen Ausnahmen zulassen.
3In den Arbeitszonen sind neue Gebäude mit mindestens drei oberirdisch gewerblich genutzten Geschossen zu realisieren. Die Gemeinde kann für betriebsbedingte Anforderungen, für Lagernutzungen in Zusammenhang mit einem Betrieb am selben Standort und für Nutzungen im Rahmen von Bebauungs- und Gestaltungsplänen Ausnahmen zulassen. 2. Bauzonen
1Die Dorfkernzonen und die Zentrumszone dienen der Erhaltung und der
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.