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Art. 18 · Arbeitszonen 1 und 2 (Ar-1 und Ar-2)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 14 · Original-PDF

und Industriebetriebe zulässig. In der Arbeitszone 1 sind reine güterverArbeitszonen 1 und 2 kehrsintensive Betriebe (z.B. Logistik) nicht zulässig, in der Arbeitszone 2 (Ar-1 und Ar-2) sind reine Dienstleistungsbetriebe nicht zulässig.

2Verkaufsflächen von mehr als 300 m2 für den täglichen und häufigen periodischen Bedarf sowie Verkaufs- und Freizeitnutzungen von überregionalem Bedarf sind nicht zulässig.

3Soweit dies die betrieblichen Erfordernisse zulassen, sind die Aussenräume angemessen zu begrünen. Mit der Baubewilligung ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen. Dieser hat zu gewährleisten, dass mit der Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen eine möglichst naturnahe Umgebungsgestaltung erreicht wird, sich die Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild einfügen und am Siedlungsrand ein ökologisch wertvoller Übergang zur offenen Landschaft entsteht. Die Gemeinde kann im Rahmen der Baubewilligung die Begrünung vorschreiben.

4Es gilt zusätzlich folgendes: Ar-1 Ar-2

a)Talseitige Fassadenhöhe 1 - -

Talseitige Fassadenhöhe 2 - -
b) Gesamthöhe 1 15.00 m 20.00m
Gesamthöhe 2 - -
c) Grenzabstand 1 6.50 m 8.00 m
Grenzabstand 2 - -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 14) verbindlich lesbar.

d)Überbauungsziffer 1 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 2 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 3 Überbauungsziffer 4

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) III IV

f)Die Gemeinde legt die zulässige Überbauungsziffer im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Zur Wahrung der haushälterischen Bodennutzung kann sie eine minimale Überbauungsziffer festlegen.

5Unter Berücksichtigung von Art. 2 kann die Gemeinde in der Arbeitszone

2(Ar-2) Mehrhöhen von bis zu 10 m zulassen, sofern diese technisch bedingt sind.

14 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

6Im gekennzeichneten Gebiet Schmittefeld Uffikon gilt für Bauten und Anlagen anstelle derjenigen von Abs. 4 eine maximale talseitige Fassadenhöhe 1 von 15.00 m.

1Die Arbeitszone 3 (Ar-3) ist für güterverkehrsintensive Betriebe und in-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.