Zone Dk-A · Dagmersellen
Luzern · BFS 1125 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Dk-A in Dagmersellen (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.34. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Pläne vermasst, datiert, nummeriert, farblich gekennzeichnet
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung beim Regionalen Bauamt, einfach in Papier
- Material- und Farbkonzept
- Gebühren nach Bau- und Zonenreglement, externe Aufwände weiterverrechnet
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Regionales Bauamt Dagmersellen
- 062 748 52 62
- bau@dagmersellen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dagmersellen, in denen «Dk-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 5
gen eine Fachinstanz ein. Die Gemeinde setzt die Fachinstanz bei BauvorFachinstanz haben in den Dorfkernzonen A, B, C, D und E (Dk-A, Dk-B, Dk-C, Dk-D, Dk-E), in der Zentrumszone (Z), in der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) und bei Kulturdenkmälern, sowie bei der Beurteilung von Gestaltungsund Bebauungsplänen ein.
2Die Gemeinde kann auf die Stellungnahme der Fachinstanz verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine quartier- und ortsbildprägende Wirkung haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien (z.B. Jury bei qualifizierten Verfahren nach Art. 5) bleibt vorbehalten.
3Die Gemeinde kann in den übrigen Zonen die Fachinstanz bei Bedarf beiziehen.
4Die Fachinstanz stellt der Gemeinde jeweils einen begründeten Antrag, der empfehlenden Charakter hat. Die Gemeinde erlässt für die Zusammensetzung der Fachinstanz und deren Aufgaben ein Pflichtenheft. Wo in den Dorfkernzonen Dk-A, Dk-B, Dk-C, Dk-D, Dk-E, der Zentrums-
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9
D und W-E gelten keine Vorgaben zu Mindestnutzungen. Mindestnutzungen
2In den Zonen Z, Dk-A in Dagmersellen, W-A und W-Ar sind bei Neubauten pro Gebäude mindestens drei Wohnungen zu realisieren. Die Gemeinde kann für Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen sowie für kleine Parzellen Ausnahmen zulassen.
3In den Arbeitszonen sind neue Gebäude mit mindestens drei oberirdisch gewerblich genutzten Geschossen zu realisieren. Die Gemeinde kann für betriebsbedingte Anforderungen, für Lagernutzungen in Zusammenhang mit einem Betrieb am selben Standort und für Nutzungen im Rahmen von Bebauungs- und Gestaltungsplänen Ausnahmen zulassen. 2. Bauzonen
1Die Dorfkernzonen und die Zentrumszone dienen der Erhaltung und der
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9
massvollen baulichen Entwicklung der heutigen Dorfkerne von DagmerZentrumszone (Z), sellen, Uffikon und Buchs und der besonders guten Eingliederung von Dorfkernzonen Neu- und Umbauten ins Ortsbild sowie in den Strassenraum. Bestehende (Dk-A, Dk-B, Dk-C, DkBauten und Freiräume, die das Ortsbild prägen, sind nach Möglichkeit zu D, Dk-E) erhalten.
2Zulässig sind Wohnungen, Geschäfts- und Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten sowie auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtete Ladenbetriebe. In der Dorfkernzone D (Dk-D) sind auch Landwirtschaftsbetriebe zulässig.
9 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
3Es gilt zusätzlich folgendes: Z Dk-A Dk-B Dk-C Dk-D Dk-E Dagmersellen Dagmersellen Uffikon Uffikon Buchs Dagmersellen
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Talseitige Fassadenhöhe 2g) 15.00 m 15.00 m - - - 12.00 m
b)Gesamthöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Gesamthöhe 2 g) 15.00 m 15.00 m 15.00 m 15.00 m 12.00 m 12.00 m
c)Grenzabstand 1 und 2 Abs. 6 5.00 m 5.00 m 5.00 m 4.00 m 4.00 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)f) Gde h) 0.34 0.28 Gde h) Gde h) Gde h)
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) - - Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) f) 0.36 0.30 Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) f) 0.08 0.08 e) Lärm-Empfindlichkeitsstufe III III III III III III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
f)Die Gemeinde kann bei qualifizierten Verfahren gemäss Art. 5 BZR höhere Überbauungsziffern zulassen. Die Realisierung von Gewächshäusern und betriebsbedingten Lager- und Infrastrukturräumen für den Gartenbau auf der Parzelle Nr. 192 wird durch eine entsprechende Erhöhung der Überbauungsziffer 1 ausgeglichen.* …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind Wohnungen, Geschäfts- und Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten sowie auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtete Ladenbetriebe.» · Art. 13
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 13.5 m | Art. 13, S. 9 | 0.85 |
| Gesamthöhe | ≤ 13.5 m | Art. 13, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 13, S. 9 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.34 | Art. 13, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Dagmersellen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.