Zone W-D · Dagmersellen
Luzern · BFS 1125 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W-D in Dagmersellen (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.19. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Pläne vermasst, datiert, nummeriert, farblich gekennzeichnet
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung beim Regionalen Bauamt, einfach in Papier
- Material- und Farbkonzept
- Gebühren nach Bau- und Zonenreglement, externe Aufwände weiterverrechnet
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Regionales Bauamt Dagmersellen
- 062 748 52 62
- bau@dagmersellen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dagmersellen, in denen «W-D» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 7
hen reduzieren sich um das Mass der grössten talseitigen Abgrabungen Abgrabungen am Gean der talseitigen Fassade. bäude
2Die Reduktion der zulässigen Fassadenhöhe gemäss Abs. 1 kommt bei (vgl. Skizze im Anhang) Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten nicht zur Anwendung, wenn diese – an der talseitigen Fassade gemessen – insgesamt nicht breiter als 6.50 m sind.
3Abgrabungen an den übrigen Fassaden dürfen das Niveau der grössten Abgrabung an der talseitigen Fassade nicht unterschreiten.
4Mit unterhalb des massgebenden Terrains liegenden, aber sichtbaren Bauten und Bauteile dürfen die zonengemässen Überbauungsziffern 1-3 nicht überschritten werden. Davon ausgenommen sind Bauten der Überbauungsziffer 4 gemäss Art. 9 Abs. 4 BZR sowie Einstellhallen, Liftanlagen und Wärmedämmung gemäss PBV.
5Geschosse mit Hauptnutzflächen dürfen nicht unter dem massgebenden respektive tiefer gelegten Terrain gemäss Abs. 1 und 3 liegen. In Geschossen, für die darüber hinaus Abgrabungen gemäss Abs. 2 vorgenommen werden, sind Hauptnutzflächen nicht zulässig.
1Terrassenhäuser sind nur in den Wohnzonen W-C und W-D zulässig und
Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 8
bauungsziffer 1 (ÜZ-1). Überbauungsziffer ÜZ
2Unterschreiten Bauten in der Wohnzone die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.0 m gilt die Überbauungsziffer
2(ÜZ-2).
3Wird das oberste Geschoss im Sinne von § 36 Abs. 1c PBV in der Fläche um mindestens 1/5 zurückversetzt, gilt die Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3).
4Für Bauten, die eine Gesamthöhe von 4.50 m nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen erhalten, gilt in allen Zonen mit Überbauungsziffer zusätzlich die separate Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) wobei jedenfalls mindestens 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche realisiert werden darf.
5Nicht realisierte Gebäudeflächen der Überbauungsziffern 1 bis 3 können für Gebäudeflächen der Überbauungsziffer 4 verwendet werden.
6Bei bestehenden Reihenhäusern mit zwei oder mehr Gebäudeeinheiten gilt anstelle der zonengemässen Überbauungsziffer die bestehende Gebäudefläche, sofern diese grösser als die zonengemäss zugelassene Gebäudefläche ist. Massgebende Veränderungen sowie Ersatz- und Erweiterungsbauten sind nur möglich, wenn die zusammengebauten Gebäude als Gesamtes erneuert oder ersetzt werden. In den Wohnzonen W-C und W-D ausserhalb eines Gestaltungs- oder
| Zusätzliche anrechenbare Gebäude- fläche | ||
|---|---|---|
| Parzelle<800 m2 | Parzelle>800 m2 | |
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Ein- haltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse | 25 m2 | 45 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35 m2 | 65 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70 m2 | 130 m2 |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 8
Bebauungsplans bei bestehenden Bauten sowie bei Ersatz- oder NeubauVerdichtete Bauweise in ten kann folgende zusätzliche anrechenbare Gebäudefläche realisiert den Wohnzonen W-C werden, wenn damit mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohund W-D nung von mindestens 60.0 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 11 gebaut wird. Zusätzliche anrechenbare Gebäudefläche Parzelle<800 m2 Parzelle>800 m2 Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse 25 m2 45 m2 Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m 35 m2 65 m2 Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m 70 m2 130 m2
8 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement Nutzungen für das Sexgewerbe sind ausschliesslich in den Arbeitszonen 1
| Zusätzliche anrechenbare Gebäude- fläche | ||
|---|---|---|
| Parzelle<800 m2 | Parzelle>800 m2 | |
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Ein- haltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse | 25 m2 | 45 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35 m2 | 65 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70 m2 | 130 m2 |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 14BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 11
und für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern sich diese Wohnzonen baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. (W-A, W-B, W-C, W-D) Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse.
2Es gilt zusätzlich folgendes: W-A W-B W-C W-D
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 13.50 m 10.50 m 10.50 m - Talseitige Fassadenhöhe 2 15.00 m 12.00 m 12.00 m 10.50 m
b)Gesamthöhe 1 13.50 m 10.50 m 10.50 m 10.50 m
11 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
f)Die Realisierung von Gewächshäusern und betriebsbedingten Lager- und Infrastrukturräumen für den Gartenbau auf der Parzelle Nr. 192 wird durch eine entsprechende Erhöhung der Überbauungsziffer 1 ausgeglichen.*
3Die Grenzabstände 2 gemäss Abs. 2 lit. c) gelten nur, wenn die tatsächlich realisierte Gesamthöhe der Zone W-A höher als 14 m respektive in der Zone W-B und W-C höher als 11 m beträgt.
4In den Wohnzonen W-A, W-B, W-C und W-D in Uffikon sowie der Wohnzonen W-B und W-C in Buchs sind bei Hauptbauten nur beidseitig nach aussen geneigte Schrägdächer erlaubt, davon ausgenommen sind:
a)Bauten gemäss Art. 8 BZR,
b)der Gestaltungsplanpflichtperimeter Chilefeld Uffikon sowie
c)das Gebiet mit ergän …
| W-A | W-B | W-C | W-D | ||
|---|---|---|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassaden- höhe 1 | 13.50 m | 10.50 m | 10.50 m | - |
| Talseitige Fassaden- höhe 2 | 15.00 m | 12.00 m | 12.00 m | 10.50 m | |
| b) | Gesamthöhe 1 | 13.50 m | 10.50 m | 10.50 m | 10.50 m |
| Gesamthöhe 2 | 15.00 m | 12.00 m | 12.00 m | - | |
| c) | Grenzabstand 1 | 5.00 m | 4.00 m | 4.00 m | 4.00 m |
| Grenzabstand 2 | 6.50 m | 5.00 m | 5.00 m | - | |
| d) | Überbauungsziffer 1 | 0.26 | 0.30 | 0.22 | 0.19 |
| Überbauungsziffer 2 | - | - | 0.31 | 0.27 | |
| Überbauungsziffer 3 | 0.28 | 0.32 | 0.24 | 0.21 | |
| Überbauungsziffer 4 | 0.08 | 0.08 | 0.08 | 0.08 | |
| e) | Lärm-Empfindlich- keitsstufe | II | II | II | II |
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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 7 | 0.80 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 14, S. 11 | 0.75 |
| Gesamthöhe | ≤ 10.5 m | Art. 14, S. 11 | 0.80 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 14, S. 11 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.19 | Art. 14, S. 11 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Dagmersellen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.